Waffenverbot abgewendet

Die für Waffenangelegenheiten zuständige Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dieser Mensch durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte. Die im Besitz des Menschen, gegen den ein Waffenverbot erlassen wurde, befindlichen Waffen und … Waffenverbot abgewendet weiterlesen