Drogen Suchtmittel Suchtgift

Drogen Suchtmittel Suchtgift

Dieser Bereich wird vom Strafrecht im Wesentlichen im Suchtmittelgesetz (SMG) geregelt. Näheres dazu finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/ – Drogen Suchtmittel Suchtgift

Das Gesetz zu Drogen Suchtmittel Suchtgift

Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwei größere Bereiche:

Erstens den Bereich des unerlaubten Umgangs mit Suchtmitteln. Darunter versteht man Suchtgiftmengen, die die Grenzmenge an Reinsubstanz der einzelnen verbotenen Substanz nicht übersteigen. Die häufigsten Substanzen sind: Cannabis (auch Marihuana, Gras, Weed etc genannt), Kokain, Heroin oder Speed und MDMA.

In den Bereich des unerlaubten Umgangs mit Suchtmitteln gehört auch die Gewerbsmäßigkeit oder das Überlassen an Minderjährige.

Diese Delikte werden noch relativ mild bestraft. Das Gesetz sieht eine Höchststrafe von drei Jahren vor.

Zweitens der Bereich des Suchtgifthandels. Darunter fallen alle oben, unter „erstens“, genannte Delikte, wenn jedoch die Grenzmenge überschritten ist. Der Gesetzgeber geht bei eienr Grenzmengenüberschreitung davon aus, dass der Dealer in erster Linie nicht mehr nur für den Eigenkonsum tätig wird sondern die professionelle Ausführung von Suchtmittelgeschäften mit Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht.

Suchtmittelgesetz

Der Gesetzgeber regelte das Wesentliche im Suchtmittelrecht im Suchtmittelgesetz (SMG).

Die Strafen reichen bis zu lebenslang – zum Beispiel wenn jemand als führendes Mitglied einer kriminellen Vereinigung, die auf Suchtgifthandel ausgerichtet ist, verurteilt wird. Näheres zu einzelnen Verfahren sehen Sie hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/?s=drogen

Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren

Ein Schriftstück mit dieser Überschrift sollte bei jedem Adressaten „Alarm“ auslösen. Zuimeist jedoch wird ein Beschuldigter ein solches Schreiben bloß dann erhalten, wenn er mit Drogen nur gering zu tun hat – zum Beispiel im Internet, insbesondere im Darknet, Drogen bestellte.

Nach Erhalt eines solchen Schreibens ist sofort die Konsultation eines Rechtsanwaltes, der auf Strafrecht, insbesondere Suchtmittelrecht, spezialisiert ist, indiziert oder eines Verteidigers in Strafsachen. Bloß solche Spezaialisten können umgehend die richtigen Entscheidungen und Handlungen, in Absprache mit ihren Mandanten, treffen.

Festnahme und Untersuchungshaft

In den doch größeren Fällen ist freilich mit Festnahme und Untersuchungshaft zu rechnen. Die Polizeibehörden ermitteln zumeist eine gewisse Zeit im Verborgenen, beobachten Netzwerke und Personen und greifen erst relativ spät durch um an Beschuldigte zu gelangen. Je nach den gehandelten Mengen und Substanzen und der Art und Weise des Suchtmittelhandels ist dann jedoch eine Festnahme und danach die Anordnung der Untersuchungshaft wahrscheinlich.

Merksatz für Beschuldigte

Schweigen Sie und rufen Sie 0699 12 40 44 00!