Strafrecht

Die beiden wesentlichsten Gesetze im österreichischen Strafrecht sind das Strafgesetzbuch (StGB) und die Strafprozessordnung (StPO).

Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt im Wesentlichen, welche Verhaltensweisen verboten sind und wie das Fehlverhalten bestraft wird, durch Verhängung einer Freiheitsstrafe, Geldstrafe, unbedingter oder bedingter Strafe, und wie hoch die Strafe sein kann.

Aber es sind auch Rechtfertigungs-, Schuldausschließungs- und ähnliche Gründe geregelt, die eine Bestrafung verhindern. Am Bekanntesten ist dabei das recht auf Notwehr. Näheres zur Notwehr finden Sie hier.

Wann ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt oder Verteidiger in Strafsachen einem Strafverfahren beizuziehen? Näheres hier: https://www.rechtsanwalt-strobl.at/fachgebiete/strafrecht/wann-ist-es-sinnvoll-einen-rechtsanwalt-fuer-strafrecht-oder-verteidiger-in-strafsachen-beizuziehen/

Die verbotenen Verhaltensweisen finden sich im Besonderen Teil des StGB in 25 Abschnitten (die Bezeichnungen der einzelnen Tatbestände entsprechen dem Originalwortlaut des Gesetzes, sind daher mit der neuen Rechtschreibung nicht immer konform und enthalten teilweise eine unübliche Groß- und Kleinschreibung):

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, wozu Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Mitwirkung am Selbstmord, Tötung eines Kindes bei der Geburt, Fahrlässige Tötung, Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, Aussetzung, Körperverletzung, Schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, Absichtliche schwere Körperverletzung, Fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit, Raufhandel, Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen, Überanstrengung unmündiger, jüngerer oder schonungsbedürftiger Personen, Imstichlassen eines Verletzten, und Unterlassung der Hilfeleistung gehören.

Schwangerschaftsabbruch, wozu Schwangerschaftsabbruch und Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren gehören.

Strafbare Handlungen gegen die Freiheit, wozu Freiheitsentziehung, Entführung einer geisteskranken oder wehrlosen Person, Entführung einer unmündigen Person, Erpresserische Entführung, Überlieferung an eine ausländische Macht, Sklaverei, Menschenhandel, Nötigung, Schwere Nötigung, Gefährliche Drohung, Beharrliche Verfolgung, Fortgesetzte Gewaltausübung, Täuschung, Hausfriedensbruch und Eigenmächtige Heilbehandlung gehören.

Strafbare Handlungen gegen die Ehre wie Üble Nachrede, Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung, Beleidigung und Öffentliche Beleidigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, des Bundesheeres oder einer Behörde.

Verletzung der Privatsphäre und bestimmter Berufsgeheimnisse wie Verletzung des Briefgeheimnisses und Unterdrückung von Briefen, Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem, Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses, Mißbräuchliches Abfangen von Daten, Mißbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten, Verletzung von Berufsgeheimnissen, Verletzung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses, Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses und Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses zugunsten des Auslands.

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen wozu Sachbeschädigung, Schwere Sachbeschädigung, Datenbeschädigung, Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems, Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten, Diebstahl, Schwerer Diebstahl, Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen, Gewerbsmäßiger Diebstahl und Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, Räuberischer Diebstahl, Entziehung von Energie, Veruntreuung, Unterschlagung, Dauernde Sachentziehung, Unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen, Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht, Schwerer Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht, Gewaltanwendung eines Wilderers, Entwendung, Raub, Schwerer Raub, Erpressung, Schwere Erpressung, Betrug, Schwerer Betrug, Gewerbsmäßiger Betrug, Betrügerischer Datenverarbeitungsmißbrauch, Erschleichung einer Leistung, Notbetrug, Versicherungsmißbrauch, Kreditschädigung, Untreue, Geschenkannahme durch Machthaber, Förderungsmißbrauch, Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung, Betrügerisches Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, Organisierte Schwarzarbeit, Geldwucher, Sachwucher, Betrügerische Krida, Schädigung fremder Gläubiger, Begünstigung eines Gläubigers, Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, Umtriebe während einer Geschäftsaufsicht oder im Insolvenzverfahren, Vollstreckungsvereitelung, Vollstreckungsvereitelung zugunsten eines anderen, Hehlerei, Geldwäscherei, Glücksspiel, Ketten- oder Pyramidenspiele, Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Geschenkannahme durch bedienstete oder beauftragte und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten gehören.

Gemeingefährliche strafbare Handlungen und strafbare Handlungen gegen die Umwelt wie Brandstiftung, Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst, Vorsätzliche Gefährdung durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen, Vorsätzliche Gefährdung durch Sprengmittel, Fahrlässige Gefährdung durch Sprengmittel, Vorbereitung eines Verbrechens durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel, Vorsätzliche Gemeingefährdung, Fahrlässige Gemeingefährdung, Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Unerlaubter Umgang mit Kernmaterial, radioaktiven Stoffen oder Strahleneinrichtungen, Fahrlässiger unerlaubter Umgang mit Kernmaterial, radioaktiven Stoffen oder Strahleneinrichtungen, Vorsätzlicher unerlaubter Umgang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, Grob fahrlässiger unerlaubter Umgang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten, Fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten, Vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt, Fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt, Schwere Beeinträchtigung durch Lärm, Vorsätzliches umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen, Fahrlässiges umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen, Vorsätzliches umweltgefährdendes betreiben von Anlagen, Grob fahrlässiges umweltgefährdendes Betreiben von Anlagen, Vorsätzliche Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes, grob fahrlässige Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes, Vorsätzliche Schädigung von Lebensräumen in geschützten gebieten, grob fahrlässige Schädigung von Lebensräumen in geschützten Gebieten, Andere Gefährdungen des Tier- oder Pflanzenbestandes, Fahrlässige Gefährdung des Tier- oder Pflanzenbestandes, Kurpfuscherei, Luftpiraterie, Vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt und Hinderung der Bekämpfung einer Gemeingefahr.

Strafbare Handlungen gegen den religiösen Frieden und die Ruhe der Toten, wie Herabwürdigung religiöser Lehren, Störung einer Religionsausübung, Störung der Totenruhe und Störung einer Bestattungsfeier.

Strafbare Handlungen gegen Ehe und Familie, wie Mehrfache Ehe oder eingetragene Partnerschaft, Ehetäuschung, Partnerschaftstäuschung, Verbotene Adoptionsvermittlung, Kindesentziehung, Vereitelung behördlich angeordneter Erziehungsmaßnahmen, Verletzung der Unterhaltspflicht, Vernachlässigung der Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung und Unterschiebung eines Kindes.

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, wozu   Vergewaltigung, Geschlechtliche Nötigung, Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen, Sexueller Mißbrauch von Unmündigen, Pornographische Darstellungen Minderjähriger, Sexueller Missbrauch von jugendlichen, Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren, Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen, Blutschande, Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses, Kuppelei, Entgeltliche Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen, Zuführen zur Prostitution, Förderung der Prostitution und pornographischer Darbietungen Minderjähriger, Zuhälterei, Grenzüberschreitender Prostitutionshandel, Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen, Ankündigung zur Herbeiführung unzüchtigen Verkehrs und Werbung für Unzucht mit Tieren gehören.

Zu den Altersgrenzen im Sexualstrafrecht siehe hier

Tierquälerei.

Strafbare Handlungen gegen die Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweiszeichen, wie Urkundenfälschung; Fälschung besonders geschützter Urkunden; Annahme, Weitergabe oder Besitz falscher oder verfälschter besonders geschützter Urkunden; Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen; Datenfälschung; Vorbereitung der Fälschung öffentlicher Urkunden oder Beglaubigungszeichen; Mittelbare unrichtige Beurkundung oder Beglaubigung; Urkundenunterdrückung; Versetzung von Grenzzeichen und Gebrauch fremder Ausweise.

Strafbare Handlungen gegen die Sicherheit des Verkehrs mit Geld, Wertpapieren, Wertzeichen und unbaren Zahlungsmitteln, wozu Geldfälschung, Weitergabe und Besitz nachgemachten oder verfälschten Geldes; Verringerung von Geldmünzen und Weitergabe verringerter Geldmünzen; Ansichbringen, Verheimlichen oder Verhandeln des Münzabfalls; Weitergabe von Falschgeld oder verringerten geldmünzen; Fälschung besonders geschützter Wertpapiere; Wertzeichenfälschung; Vorbereitung einer Geld-, Wertpapier- oder Wertzeichenfälschung; Fälschung unbarerer Zahlungsmittel; Annahme, Weitergabe oder Besitz falscher oder verfälschter unbarer Zahlungsmittel; Vorbereitung der Fälschung unbarer Zahlungsmittel; Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und Annahme, Weitergabe oder Besitz entfremdeter unbarer Zahlungsmittel gehören.

Hochverrat und andere Angriffe gegen den Staat, wie Hochverrat, Vorbereitung eines Hochverrats, Staatsfeindliche Verbindungen und Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole.

Angriffe auf oberste Staatsorgane, wozu Gewalt und gefährliche Drohung gegen den Bundespräsidenten; Nötigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs oder des Obersten Gerichtshofs; Nötigung von Mitgliedern eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs oder des Obersten Gerichtshofs oder des Präsidenten des Rechnungshofs oder des Leiters eines Landesrechnungshofs gehören.

Landesverrat, dazu gehören Verrat von Staatsgeheimnissen, Preisgabe von Staatsgeheimnissen, Ausspähung von Staatsgeheimnissen, Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs, Begünstigung feindlicher Streitkräfte, Landesverräterische Fälschung und Vernichtung von Beweisen.

Strafbare Handlungen gegen das Bundesheer, wie Beteiligung an militärischen strafbaren Handlungen, Wehrmittelsabotage.

Strafbare Handlungen bei Wahlen und Volksabstimmungen, Wahlbehinderung, Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung, Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl oder Volksabstimmung, Bestechung bei einer Wahl oder Volksabstimmung, Fälschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung, Verhinderung einer Wahl oder Volksabstimmung, Verletzung des Wahl- oder Volksabstimmungsgeheimnisses.

Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt, dazu gehören Widerstand gegen die Staatsgewalt, Tätlicher Angriff auf einen Beamten, Verstrickungsbruch, Siegelbruch, Verletzung behördlicher Bekanntmachungen.

Strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden, wie Landfriedensbruch; Landzwang; Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte; Verbrecherisches Komplott; Kriminelle Vereinigung; Kriminelle Organisation; Terroristische Vereinigung; Terroristische Straftaten; Terrorismusfinanzierung; Ausbildung für terroristische Zwecke; Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat; Bewaffnete Verbindungen; Ansammeln von Kampfmittels; Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze; Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen; Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten; Verhetzung; Sprengung einer Versammlung; Verhinderung oder Störung einer Versammlung; Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung; Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung.

Strafbare Handlungen gegen die Rechtspflege, wie Falsche Beweisaussage; Falsche Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde; Herbeiführung einer unrichtigen Beweisaussage; Falsches Vermögensverzeichnis; Fälschung eines Beweismittels; Unterdrückung eines Beweismittels; Verleumdung; Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung; Begünstigung; Befreiung von gefangenen; Verbotene Veröffentlichung.

Strafbare Verletzungen der Amtspflicht und verwandte strafbare Handlungen, wie Mißbrauch der Amtsgewalt; Fahrlässige Verletzung der Freiheit der Person oder des Hausrechts; Bestechlichkeit; Vorteilsannahme; Vorteilsannahme zur Beeinflussung; Geschenkannahme durch Mitarbeiter und sachverständige Berater; Bestechung; Vorteilszuwendung; Vorteilszuwendung zur Beeinflussung; Verbotene Intervention; Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten; Verletzung des Amtsgeheimnisses; Falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt; Quälen oder Vernachlässigen eines Gefangenen; Strafbare Handlungen unter Ausnutzung einer Amtsstellung.

Amtsanmaßung und Erschleichung eines Amtes, dazu gehören Amtsanmaßung; Erschleichung eines Amtes.

Störungen der Beziehungen zum Ausland, wie Hochverräterische Angriffe gegen einen fremden Staat; Herabwürdigung fremder Symbole; Militärischer Nachrichtendienst für einen fremden Staat; Verbotene Unterstützung von Parteien bewaffneter Konflikte.

Völkermord.

Der Allgemeine Teil des StGB enthält allgemeine Bestimmungen, wie insbesondere zur Begehung durch Unterlassung, Notwehr, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Notstand, Zurechnungsfähigkeit, Beteiligung von Tätern, Versuch.

Weiters enthalten sind Bestimmungen zu Strafen, Verfall und vorbeugende Maßnahmen, zur Strafbemessung, insbesondere die Milderungs- und Erschwerungsgründe, Bedingte Strafnachsicht, Bedingte Entlassung, Probezeiten, Bewährungshilfe, Widerruf der bedingten Strafnachsicht, Verjährung der Strafbarkeit, Verjährung der Vollstreckbarkeit, Verlängerung der Verjährungsfrist.

Weiters wird auf die zeitliche und örtliche Geltung von strafbaren Handlungen hingewiesen, wie zB Strafbare Handlungen im Inland, Strafbare Handlungen an Bord österreichischer Schiffe oder Luftfahrzeuge, Strafbare Handlungen im Ausland, die ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts bestraft werden.

Die Regelung von strafrechtlich verpönten Verhaltensweisen nennt man auch materielles Strafrecht, es werden die Voraussetzungen für die Strafbarkeit beschrieben. Neben dem Strafgesetzbuch (StGB) gibt es eine Vielzahl an strafrechtlichen Nebengesetzen wie zB das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz, das Militärstrafgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Mediengesetz, das Pornographiegesetz, das Suchtmittelgesetz (Näheres dazu finden Sie hier https://rechtsanwalt-strobl.at/fachgebiete/strafrecht/drogen-suchtmittel-suchtgift/), das Verbotsgesetz und das Waffengesetz. Strafbestimmungen finden sich aber auch ua im Aktiengesetz, Ärztegesetz, Fremdenpolizeigesetz, Gastwirtschaftsgesetz, GmbH-Gesetz, Krankenanstalten- und Kuranstalten-Gesetz, Sprengmittelgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz, in der Straßenverkehrsordnung, im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Die Strafprozessordnung (StPO) regelt im Wesentlichen die Grundsätze des Strafverfahrens, wie die Mündlichkeit und Öffentlichkeit des Verfahrens, die Unmittelbarkeit, die Freie Beweiswürdigung, das Rechtliche Gehör und das Recht auf Verteidigung. Ab 01.01.2015 wird die Strafprozessordnung einer Reform unterzogen. Näheres dazu finden Sie hier.

Bestimmungen gibt es auch zu Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Zuständigkeiten, Ausschließung und Befangenheit, Beschuldigter und Verteidiger, Opfer und ihre Rechte, Opfer und Privatbeteiligte, Privatankläger und Subsidiarankläger, Amts- und Rechtshilfe, Akteneinsicht, Anzeigepflicht und Anzeigerecht, Beschlüsse und Beschwerden, Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen.

Die Bestimmungen über das Ermittlungsverfahren enthalten Regelungen zum Zweck des Ermittlungsverfahren, Zwangsgewalt und Beugemittel, Ordnungsstrafen, Protokollierung, Aufgaben und Befugnisse der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts, über die Kriminalpolizei im Ermittlungsverfahren, die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren, das Gericht im Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen und Beweisaufnahme, Sicherstellung, Beschlagnahme, Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte, Identitätsfeststellung, Durchsuchung von Orten und Gegenständen, Durchsuchung von Personen, körperliche Untersuchung und molekulargenetische Untersuchung, Sachverständige und Dolmetscher, Observation, verdeckte Ermittlung, Beschlagnahme von Briefen, Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung, Auskunft über Vorratsdaten sowie Überwachung von Nachrichten und von Personen, Augenschein und Tatrekonstruktion, Erkundigungen und Vernehmungen, insbesondere die Vernehmung von Beschuldigten und die Vernehmung von Zeugen, die kontradiktorische Vernehmung und die Durchführung der Vernehmung, Aussageverweigerung, Aussagebefreiung, Beweis- und Vernehmungsverbote. Diese Regelungen sind für Strafverteidiger von großer Bedeutung, da sie unmittelbar bei einer Vernehmung gewusst werden müssen, um dem Mandanten sofort die nötige Hilfestellung zukommen lassen zu können. Auch finden sich Bestimmungen zu Fahndung, Festnahme, Untersuchungshaft. Besonders bei der Untersuchungshaft ist auf die Regelungen zur Verhängung der Untersuchungshaft, Haftfristen, Haftverhandlung, Aufhebung der Untersuchungshaft, Höchstdauer der Untersuchungshaft, Bewährungshilfe und Kaution und Vollzug der Untersuchungshaft hinzuweisen.

Näheres zur Untersuchungshaft und ihrer Aufhebung finden Sie hier.

Weiters geregelt ist in der Strafprozessordnung (StPO) die Beendigung des Ermittlungsverfahrens, Einstellung, Abbrechung und Fortführung des Ermittlungsverfahrens und der Antrag auf Fortführung (Fortführungsantrag). Zur Beendigung des Ermittlungsverfahrens gehört auch der Rücktritt von der Verfolgung (Diversion). Die Diversion kann durch Zahlung eines Geldbetrages, Gemeinnützige Leistungen, Probezeit und Tatausgleich erfolgen.

Neu seit der Strafprozessnovelle 2014 ist das Mandatsverfahren.

Ein wesentlicher Teil der Strafprozessordnung (StPO), und daher für Strafverteidiger von fundamentaler Bedeutung, sind die Regelungen zum Haupt- und Rechtsmittelverfahren. Dazu gehören (auch hier sei darauf hingewiesen, dass die Bezeichnungen der einzelnen Tatbestände dem Originalwortlaut des Gesetzes entsprechen und daher mit der neuen Rechtschreibung nicht immer konform sind und teilweise eine unübliche Groß- und Kleinschreibung enthalten): Die Anklage, Die Anklageschrift, Hauptverhandlung vor dem Landesgericht als Schöffengericht und Rechtsmittelgericht gegen dessen Urteile, Hauptverhandlung und Urteil, Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, Amtsverrichtung des Vorsitzenden und des Schöffengerichts während der Hauptverhandlung, Beginn der Hauptverhandlung, Vernehmung des Angeklagten, Beweisverfahren, Vorträge der Parteien, Urteil des Gerichtshofes, Verkündung und Ausfertigung des Urteiles, Protokollführung, Vertagung der Hauptverhandlung, Rechtsmittel gegen das Urteil, Verfahren bei Nichtigkeitsbeschwerden, Verfahren bei Berufungen.

Die Bestimmungen zu den besonderen Verfahren sind jene über die Hauptverhandlung vor dem Landesgericht als Geschworenengericht und Rechtsmittel gegen dessen Urteile, Beweisverfahren, Fragestellung an die Geschworenen, Vorträge der Parteien; Schluss der Verhandlung, Beratung und Abstimmung der Geschworenen, Gemeinsame Beratung über die Strafe, Verkündung des Wahrspruches und des Urteiles, Rechtsmittel gegen Urteile der Geschworenengerichte.

Weitere Regelungen sind: Von der Wiederaufnahme und der Erneuerung des Strafverfahrens sowie der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Wiederaufnahme des Verfahrens, Erneuerung des Strafverfahrens, hier sei der Antrag auf Erneuerung oder Erneuerungsantrag genannt, Wiedereinsetzung gegen den Ablauf von Fristen.

Verfahren über privatrechtliche Ansprüche, Kosten des Strafverfahrens, Vollstreckung der Urteile, Verfahren gegen Abwesende, Abwesenheitsverfahren, Verfahren bei vorbeugenden Maßnahmen und beim Verfall, beim erweiterten Verfall, bei der Einziehung und bei der Ausschließung vom Wahlrecht, Vom Verfahren zur Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, Vom Verfahren zur Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher oder in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter, Vom Verfahren beim Verfall, beim erweiterten Verfall und bei der Einziehung.

Verfahren vor dem Bezirksgericht, Anklage, Hauptverfahren, Rechtsmittel gegen Urteile der Bezirksgerichte. Verfahren vor dem Landesgericht als Einzelrichter, Verfahren bei bedingter Strafnachsicht, bedingter Nachsicht von vorbeugenden Maßnahmen, Erteilung von Weisungen und Anordnungen der Bewährungshilfe, Bedingte Nachsicht einer Strafe, der Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher und einer Rechtsfolge, Erteilung von Weisungen und Anordnung der Bewährungshilfe, Widerruf einer bedingten Nachsicht, Endgültige Nachsicht.

Auch ein Teil des Strafrechts ist der Strafvollzug, der im Wesentlichen im Strafvollzugsgesetz (StVG) geregelt ist. Derzeit am aktuellsten ist die Thematik rund um den elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel).

Eine wichtige Frage ist auch, was im Strafregister vermerkt wird, wer das Strafregister einsehen darf und wann Verurteilungen die vermerkt wurden, wieder zu löschen sind (darüber geben das Strafregistergesetz und das Tilgungsgesetz Auskunft).