Sämtliche Leistungen, die über das Internet erbracht werden, zB Seminare und Fernunterricht im Internet, Bereitstellung von Filmen, Musik, Software oder Spielen, von Texten, zB Online-Zeitungen, E-Books, etc, werden ab 01.01.2015 nach den Umsatzsteuersätzen jenes Staates in Rechnung zu stellen sein, in denen die Kunden ihren Wohnsitz haben.
Abhilfe kann geschaffen werden durch den Mini-One-Stop-Shop (MOSS): Unternehmer können sich danach über Finanz-Online registrieren und letztlich die Umsatzsteuer an das österreichische Finanzamt abführen. Anschließend erfolgt die Verteilung der Steuer durch die Behörde.
Das System gilt aber nur für die Mitgliedstaaten der EU.
Zu beachten sind jedoch neue Fälligkeitstermine für Meldung und Abfuhr der Umsatzsteuer.
Innerhalb der Unternehmen sind bedeutende Umstellungen vorzunehmen. Es bleibt zu beachten, dass die Umsatzsteuersätze innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zwischen 15% und 27% liegen.