Das strafbare Verhalten soll im Zuge einer „Wirtshausrauferei“ begangen worden sein.
In einem Lokal, das von meinen Mandanten betreten wurde, befand sich eine Kellnerin, die schon öfter zuviel verrechnet haben soll. Daher kam es nach ein wenig Alkoholkonsum zu Diskussionen darüber, die dazu führten, dass sich andere Lokalgäste einmischten und Partei für die Kellnerin ergriffen.
Die Situation schaukelte sich immer wieder auf und führte letztlich zu Handgreiflichkeiten, die in Faustschlägen, geworfenen Flaschen, Gläsern, Barhocker, Schirmständern, Tischen und Stühlen sowie in Kampfhandlungen am Boden und in einem Polizeieinsatz endeten.
Da sämtliche Beteiligte betrunken waren, gestalteten sich die Einvernahmen schwer und der Weg zum Amtsarzt zur Feststellung allfälliger Verletzungen wurde von keinem der Beteiligten beschritten.
Dennoch wurden zwei Personen angeklagt zumindest eine Körperverletzung versucht zu haben.
Strafrahmen: bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe.
Für einen der Angeklagten hätte dies verstärkt Konsequenzen haben können, da er bereits vorbestraft war.
Das Beweisverfahren ergab jedoch erhebliche Zweifel hinsichtlich der einzelnen Handlungen, insofern war es auch geradezu absurd, dass ein mehr als zwei Meter großer Mann mit knappen 140kg Körpergewicht einem Kontrahenten mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll, ohne dass dieser dabei sichtbare Verletzungen erlitten haben soll.
Die Kellnerin und einer der Beteiligten hinterließen einen äußerst unglaubwürdigen Eindruck.
Beide Angeklagten wurden freigesprochen.