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Home Rechts-News

Freispruch – schwere Nötigung und gefährliche Drohung

by Mag. Andreas Strobl
1. Oktober 2017
in Rechts-News, Strafrecht

Nacktfotos von seiner Freundin verlangt zu haben, widrigenfalls er Videos über den gemeinsamen Geschlechtsverkehr herumzeigen zu wollen wurde dem Angeklagten vorgeworfen. Weiters soll er von seiner Ex-Freundin verlangt haben, sie möge über ihn und seine Familie nicht mehr schlecht reden, andernfalls er die Nacktfotos von ihr in sozialen Netzen veröffentlichen und ihrem neuen Freund zeigen werde.

Und seiner Ex-Freundin soll er noch gesagt haben, er werde ihrem neuen Freund alle Knochen brechen, sollte er ihn wieder sehen.

An sich handelt es sich dabei um vorwürfe die in einem bestimmten Milieu an der Tagesordnung sind.

Im konkreten Fall war bemerkenswert, dass die Ex-Freundin, die Anzeigerin, trotz des oben genannten ersten Vorwurfes, mit dem Angeklagten weiter in Beziehung geblieben war. Sie hatte sich niemandem anvertraut und war dem, ihren Aussagen zu Folge, nachgekommen. Das empfand das Gericht weder als nachvollziehbar noch als glaubwürdig.

Hinsichtlich des zweiten Vorwurfes, tatsächlich gab es Nacktfotos, die die Anzeigerin an den Angeklagten gesendet hatte, kam es zu einer wörtlichen Interpretation des in Whats-App Geschriebenen, das den Schluss zuließ, dass der Angeklagte bloß angedeutet hätte, würde er sich so verhalten, wie seine Ex-Freundin, dann würde er die Fotos veröffentlichen – er werde dies jedoch nicht tun.

Aus dem Gesamtzusammenhang der Nachrichten und der zeitlichen Abfolge der Nachrichten war dieser Schluss durchaus plausibel, womit zumindest im Zweifel mit einem Freispruch zu diesem Faktum vorgegangen werden hätte können. Dadurch, dass die Anzeigerin jedoch unglaubwürdig war, brauchte man den Zweifelsgrundsatz gar nicht zu bedienen.

Hinsichtlich des letzten Faktums stand Aussage gegen Aussage. Die Aussage des Angeklagten war in sich schlüssig und nachvollziehbar als auch glaubwürdig, weshalb auch dieses Faktum freizusprechen war.

In diesem Verfahren hatte sich einmal mehr gezeigt, dass die akribische Vorbereitung durch einen Rechtsanwalt, der auf Strafrecht spezialisiert ist, oder durch einen Verteidiger in Strafsachen das Um und Auf für eine erfolgreiche Bewältigung eines Anklagevorwurfes ist.

Tags: AnwaltNacktfotospornographische AufnahmenSexvideosStrafverteidiger
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