Mord-Versuch
Täter erhält bloß Mindeststrafe von 10 Jahren
Für einen Mord-Versuch erhielt ein Täter bloß die Mindeststrafe von zehn Jahren. Dabei beträgt das mögliche Strafausmaß zehn bis zwanzig Jahre Freiheitsstrafe oder lebenslang. https://www.ris.bka.gv.at/
In solchen Fällen ist die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt beziehungsweise Verteidiger in Strafsachen verpflichtend. Ratsam ist jedoch sich einen auf Strafrecht spazialisierten Rechtsanwalt beziehungsweise Verteidiger in Strafsachen als Wahlverteidiger zu engagieren. Näheres dazu sehen Sie bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2015/08/03/wann-wird-ein-strafverfahren-eingestellt-wie-ratsam-ist-die-vertretung-durch-einen-strafverteidiger/
Die Anklage
Die Staatsanwaltschaft warf dem Täter beziehungsweise Angeklagten folgendes vor:
Die Tat
Der Angeklagte hatte den X zu töten versucht, indem er ihn mit der linken Hand über die Schulter am Brustkorb packte, zu sich drückte, ihm mit einem Klappmesser mit ca 7,5 cm Klingenlänge von hinten in den Rücken und in den Hals sowie – als X sich aus der Umklammerung lösen und sich zum Angeklagten umdrehen konnte – in den linken Oberarm stach.
Die Verletzungen
Dadurch erlitt das Opfer eine an sich schwere Körperverletzung sowie eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung. Folgende Verletzungen lagen vor: Stich-/Schnittverletzungen an der Halsvorderseite mit Beschädigung der rechten Unterkieferspeicheldrüse und des rechten Schulter-Zungenbein-Muskels. Stichverletzungen in der rechten mittleren Rückenregion auf Höhe der 9. Rippe, wobei aufgrund einer Flüssigkeitsansammlung in der Brusthöhle eine Blutung in der rechten Brustkorbhälfte diagnostiziert wurde. Weiter wurde eine Durchschnittverletzung an der Streckseite des linken Oberarmes mit Ein- und Ausstich und Beschädigung des darunterliegenden Muskels sowie streck- und daumenseitig und ca 7 cm oberhalb des Ellenhakens festgestellt.
Die Hauptverhandlung
Das Gericht vernahm in der Hauptverhandlung, die vor einem Geschworenengericht stattfand, mehrere Zeugen. Insgesamt war die Version des Täters nicht glaubwürdiger als jene der Zeugen, weshalb die Geschworenen in ihrem Wahrspruch um Ergebnis kamen, dass der Angeklagte versucht hatte zu morden.
Immerhin hatten zwei Geschworenen dies nicht so gesehen sondern die Notwehrvariante des Angeklagten angenommen, der behauptetee, sich aus einer Umklammerung in Panik gelöst und dabei ein Messer verwendet zu haben.
Bei einem Strafrahmen von zehn bis zwanzig Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe war die verhängte Mindeststrafe von zehn Jahren das beste Ergebnis für diese Tat.
Medien
Auch die Medien berichteten mehrfach über diesen Fall:
Mord-Versuch
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