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Mag. Andreas Strobl
Home Strafrecht

Kurpfuscherei – Schönheitsoperationen

Schönheitseingriffe von Nicht-Ärzten - Kurpfuscherei

by Mag. Andreas Strobl
2. Mai 2021
in Strafrecht
Tageszeitung HEUTE Beauty-Doc Rechtsanwalt Kurpfuscherei

Tageszeitung HEUTE Beauty-Doc Rechtsanwalt Kurpfuscherei

Kurpfuscherei – Schönheitsoperationen

Schönheitsoperationen beziehungsweise Eingriffe zur Verschönerung des menschlichen Äußeren boomen.

Oft steht dem Wunsch nach einem „schönen“ Äußeren der erhebliche Preis der dafür erforderlichen chirurgischen Eingriffe entgegen. Daher haben sich verstärkt Anbieter etabliert, die zu einem deutlich niedrigeren Preis Eingriffe vornehmen. Diese Anbeiter sind jedoch meist keine Ärzte beziehungsweise nicht in Österreich oder Europa zugelassene Ärzte. Wenn diesen Personen die Zulassung für diese Behandlungen fehlt, spricht man von „Kurpfuschern“.

Kurpfuscher bieten diverse Behandlungen an, wie zum Beispiel Lippenaufspritzungen, FoxEyes, Microblading etc.

Tatbestände

Die Justiz prüft bei solchen Sachverhalten, ob gegen österreichisches Recht verstoßen wird. Die Verstöße können sich gegen Verwaltungsrecht, einschließlich Verordnungen, richten oder auch gegen das Zivilrecht (zum Beispiel Schadenersatznormen) oder gegen das Strafrecht. Einzig das Strafrecht soll in diesem Beitrag behandelt werden.

Kurpfuscherei und Körperverletzung

Der Tatbestand der Kurpfuscherei lautet:

Wer, ohne die zur Ausübung des ärztlichen Berufes erforderliche Ausbildung zu haben, eine Tätigkeit, die den Ärzten vorbehalten ist, in bezug auf eine größere Zahl von Menschen gewerbsmäßig ausübt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

Der Tatbestand der Körperverletzung lautet – unter anderen:

Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Fügt ein Täter eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zu, ist er mit dem gleichen Strafsatz zu bestrafen.

Der Täter ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen, wenn er einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt. Dadurch muss, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung des anderen herbeigeführt werden.

Sehen Sie dazu: https://www.ris.bka.gv.at

Der übliche Fall

Der übliche Fall besteht bloß in der Erfüllung des Tatbestandes der Kurpfuscherei:

Eine Täterin bietet Leistungen an, für die es eine ärztliche Zulassung bräuchte – zum Beispiel Lippen „aufzuspritzen“. Die Lippen sollen dadurch voller und formschöner werden. Als Spritzmittel wird Hyaluronsäure verwendet.

Spezialisierte Fachärzte bieten solche Behandlungen ab zirka 130 Euro an. Illegale Anbieter verlangen deutlich weniger. Umso höher die Kosten einer professionellen Behandlung sind, desto höher ist die Kostenersparnis, wenn eine solche Leistung bei Kurpfuschern durchgeführt wird. Das ist der Grund, warum sich ein „Markt“ für illegale Schönheitsbehandlungen etabliert hat.

Viele Kunden riskieren Behandlungen durch dubiose Anbieter aufgrund des niederigeren Preises der Behandlungen.

Kurpfuscherei

Der Tatbestand der Kurpfuscherei ist ein sogenanntes „abstraktes Gefährdungsdelikt“. Ein schädlicher Erfolg muss nicht eingetreten sein.

Das abgeschlossene Studium der Medizin, das in Österreich durch das Doktorat der gesamten Heilkunde, im Ausland durch einen gleichwertigen Studienabschluss erlangt wird, ist die geforderte erforderliche Ausbildung.

Die vom Tatbestand weiters geforderte „größere Zahl von Menschen“ ist erfüllt, wenn mindestens zehn Personen „behandelt“ wurden.

Ein Täter handelt gewerbsmäßig, wenn er die Absicht hat, sich durch die wiederkehrende Begehung über längere Zeit hindurch eine nicht bloß geringfügige fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Dem Täter muss es darauf ankommen, ein monatliches Einkommen von über 400 Euro zu erlangen. Ein längerer Zeitraum ist zirka ein Jahr.

Wenn der Kurpfuscher bei seiner Tätigkeit durch einen Fehler eine Körperverletzung begeht, kommt der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung in Betracht. Zu beachten bleibt immer, dass das Opfer zu einer gewissen Körperverletzung seine Einwilligung erteilt hat.

Jemand der im Verdacht der Kurpfuscherei steht, sollte jedenfalls einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der auf Strafrecht spezialisiert ist. Sehen Sie Näheres dazu bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/03/16/koerperverletzung-drohung-anwalt-verteidiger-wien/

Ein Beschuldigter sollte generell einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Verteidiger in Strafsachen konsultieren. Gerade bei der Kurpfuscherei kann eine Diversion eine milde Erledigung der Strafsache sein. Näheres dazu hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2015/08/03/wann-wird-ein-strafverfahren-eingestellt-wie-ratsam-ist-die-vertretung-durch-einen-strafverteidiger/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kurpfuscherei – Schönheitsoperationen

Kurpfuscherei – Schönheitsoperationen

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Tags: Beauty-DocKörperverletzungKurpfuschereiRechtsanwaltSchönheitsoperationen
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