Gefährliche Drohung bei 10 Vorstrafen
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Der Fall
Der Angeklagte bedrohte mehrere Personen mit dem Umbringen, eine Person konkret, dass er diese abstechen werde; hielt einer weiteren Person ein Messer an den Körper und sagte zu dieser sie möge verschwinden.
Dazu besaß der Angeklagte das verwendete Messer illegal, da er bereits seit vielen Jahren ein Waffenverbot hat.
Diesem Geschehen ging ein Streit zwischen dem beinahe 50-jährigen Angeklagten und einigen Jugendlichen voraus, die sich offenbar in der Gruppe besonders stark fühlten und den Angeklagten provozierten und beschimpften.
Der Angeklagte geriet so sehr in Rage, dass er sich selbst auf seinem mehrminütigen Weg nach Hause nicht beruhigen konnte, zu Hause ein Messer an sich nahm und zum Geschehen und den provokanten Jugendlichen zurückkehrte um nochmals die Konfrontation zu suchen.
Untersuchungshaft für Gefährliche Drohung bei 10 Vorstrafen
Nach der Festnahme durch die Polizei in der Nähe des Tatortes wurde der Angeklagte, damals noch Beschuldigter, in das örtliche Gefangenenhaus überstellt, wo das Gericht über ihn die Untersuchungshaft verhängt. Dem lag jedenfalls auch zu Grunde, dass der Angeklagte bereits zehn Vorstrafen hatte – vier davon waren einschlägig.
Unter diesen Vorstrafen fanden sich Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigung, unerlaubter Umgang mit Suchtmitteln, Diebstahl, illegaler Waffenbesitz und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung.
Aufgrund dieser Vorstrafen bestand keine realistische Chance für den inzwischen engagierten Rechtsanwalt beziehungsweise Verteidiger in Strafsachendas gericht davon zu überzeugen, den Angeklagten zu enthaften.
Wie wichtig jedoch die Verteidigung durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt beziehungsweise Verteisiger in Strafsachen ist, lesen Sie hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/rechts-news/
Hauptverhandlung und Urteil
Der versierte Strafverteidiger ermöglichte seinem Angeklagten einen kurzen Prozess (Hauptverhandlung). Das Gericht konnte auf die Vernehmung der zeugen verzichten. Der Angeklagte war sich des durch ihn begangenen Unrechts bewusst.
Das Gericht verhängte daher ein mildes Urteil: 18 Monate Freiheitsstrafe – davon 12 Monate bedingt.
Gefährliche Drohung bei 10 Vorstrafen
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Gefährliche Drohung bei 10 Vorstrafen