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Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

CBD-Blüten

Ist der Handel mit CBD-Blüten strafbar? Ein Blick in die BRD

by Mag. Andreas Strobl
18. Oktober 2022
in Rechts-News, Strafrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl HHC Hexahydro-6H-Benzo[c] Chromen-1-ol Suchtmittel

© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl HHC Hexahydro-6H-Benzo[c] Chromen-1-ol Suchtmittel

CBD-Blüten

CBD-Blüten. Ist der Handel mit CBD-Blüten strafbar? Lohnt ein Blick auf die Rechtsprechung der BRD? Gründsätzlich ist dies zu bejahen, weshalb hier die Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs wiedergegeben werden soll: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022144.html

Der aktuelle Fall aus der BRD

Der Bundesgerichtshofs wies die Revisionen zweier Angeklagter gegen ein Berliner Urteil ab, mit dem diese insbesondere wegen des Handels mit CBD-Blüten zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden.

Das Landgericht Berlin verurteilte einen der Angeklagten unter anderem wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Den anderen Angeklagten verurteilte es wegen Beihilfe hierzu zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Vollstreckung setzte es zur Bewährung aus.

Der Hauptabgeklagte erwarb nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts  im September und Oktober 2019 jeweils 60 kg Blüten von Cannabispflanzen mit einem hohen Anteil des Wirkstoffs Cannabidiol (CBD). Der Zwitangeklagte, und ein unbekannt gebliebener Dritter, unterstützten ihn dabei. Der Hauptangeklagte verkaufte die CBD-Blüten gewinnbringend an Großhändler. Die Großhändler wiederum verkauften an Spätverkaufsstellen und CBD-Shops.

Prüfung durch den Bundesgerichtshof

Das Bundesgerichtshof prüfte nun das Urteil auf Rechtsfehler, entcekte solche jedoch nicht: Insbesondere ordnete das Landgericht die CBD-Blüten zu Recht als Betäubungsmittel im Sinne der Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ein. Die Blüten fielen nicht unter eine Ausnahmevorschrift für Cannabis. Zwar wiesen sie einen Wirkstoffgehalt von 0,2 % THC auf und überschritten damit nicht den in der Ausnahmevorschrift vorgesehenen Grenzwert. Es fehlte aber an der Voraussetzung, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein muss. Denn wurden die Blüten etwa beim Backen erhitzt, führte dies zur Freisetzung weiteren THC, das beim Konsum durch den Endabnehmer einen Cannabisrausch erzeugen konnte. Dem Hauptangeklagten war dies bekannt, seinem Gehilfen gleichgültig.

Europarecht

Entgegen der Auffassung der Revision war die Verurteilung wegen des Handels mit CBD-Blüten auch für den Fall kein Verstoß gegen die europarechtliche Warenverkehrsfreiheit (Art 34 AEUV), weil die Blüten in Spanien legal produziert wurden. Denn bei den Blüten handelte es sich um Suchtstoffe, mit denen der Handel von vornherein verboten ist und die daher nicht der Warenverkehrsfreiheit unterfallen. Die dieser Beurteilung zugrundeliegenden europarechtlichen Maßstäbe waren nach den einschlägigen Rechtsnormen so klar und durch die hierzu ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) so weit geklärt, dass keine Veranlassung bestand, eine Entscheidung des EuGH zur Vereinbarkeit mit Europarecht einzuholen (Art 267 AEUV).

Entscheidung

Angesichts der Möglichkeit eines gesundheitsgefährdenden Missbrauchs der CBD-Blüten zu Rauschzwecken hat der Senat in der Strafbarkeit des Handels mit diesen auch keinen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot gesehen.

Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.

Wirkung für Österreich

Selbstverständlich ist das österreichische Suchtmittelrecht (SMG) nicht ident mit dem der BRD. Sehen Sie zum SMG Näheres zum Beispiel hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2022/08/15/cannabisplantage-ein-prozess/

Der Rechtsanwender sollte jedoch stets verwandte Bestimmungen und Entscheidungen ausländischer Behörden im Auge behalten. Das SMG fußt hinsichtlich der Drogenstoffe auf internationalen Abkommen. Beispielhaft sei hier das Übereinkommen der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe zu erwähnen.

Der Rechtsanwender hat selbstverständlich auch europarechtliche Normen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Europäische Union wird durch Richtlinien und Verordnungen immer wieder bindend für die Mitgliedstaaten tätig. Damit initiiert die EU Gesetzesänderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten.

Personen, die Umgang mit CBD haben, sollten daher spezialisierte Rechtsanwälte zu Rate ziehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Tags: CannabisCBDGrasMarihuanaRechtsanwaltWeed
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