„Etikettenschwindel“ ist Betrug
„Etikettenschwindel“ ist Betrug: Hier soll ein kurioser Fall berichtet werden. Der Fall mutet an wie die Handlung in einem alten amerikanischen Stummfilm aus den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts. Ja, womöglich sind wir auch schon so „weit“.
Der konkrete Fall
Eine Dame besuchte ein Bekleidungsgeschäft um mehrere Kleidungsstücke zu probieren. Obwohl sie berufstätig ist, kam sie auf die Idee, Etiketten abzulösen und diese über Etiketten von teureren Kliedungsstücken zu kleben. Damit ging sie zur Kassa und wollte bezahlen.
Das Kuriose: Die Differenz durch das Umkleben der Etiketten betrug bloß 20 Euro.
Der Etikettenschwindel fiel bei der Kassa auf. Die Dame wurde vom Detektiv angehalten und in Gewahrsam genommen. Die Polizei wurde gerufen. Die Dame wurde angezeigt.
Ladung der Beschuldigten im Ermittlungsverfahren
Nach einiger Zeit sandte die Polizei der Beschuldigten ein Schreiben: Ladung der Beschuldigten im Ermittlungsverfahren.
Die Beschuldigte, psychisch ohnehin nicht gerade auf Fels gebaut, geriet in Panik. Ein Familienangehöriger riet ihr das einzig richtige und empfahl ihr einen Rechtsanwalt. Näheres dazu bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2021/06/25/ein-anwalt-fuer-den-notfall-unsinn-oder-sinnvoll/.
Der Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsache nahm sich der Sache an, beriet die Dame, auch hinsichtlich der Kosten, die doch kaum der Sache wert schienen. Jedoch legte die Dame großen Wert darauf, aus der Sache möglichst unbeschadet heraus zu kommen, da sie doch beruflich keine Schwierigkeiten erleiden wollte. Für den Fall eines allfälligen Arbeitsplatzverlustes und der Suche eines neuen Arbeitsplatzes wollte sie jedenfalls keinen schädlichen Eintrag im Strafregisterauszug.
Stellungnahme der Beschuldigten
Nach umfassendem und präzisem Aktenstudium, Besprechung mit der Mandantin und faktischem und rechtlichem Abwägen auf alle Eventualitäten verfassten die Beschuldigte und ihr Strafverteidiger eine Stellungnahme an die Polizei. Die Polizei leitete diese nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft weiter.
Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Grundsätzlich wurde in diesem Verfahren eine Diversion (Einstellung des Ermittlungsverfahrens unter Auflagen) angedacht. Der Verteidiger in Strafsachen schöpfte jedoch auch die Eventualität einer allfälligen „glatten“ Einstellung aus. Dies ist eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens aus rechtlichen oder tatsächlcihen Gründen.
Tatsächlich stellte die Staatsanwaltschaft überraschend das Ermittlungsverfahren ohne Auflagen ein.
Weitere Informationen finden Sie immer auch hier: https://www.facebook.com/profile.php?id=100063615846561¬if_id=1544552592917813¬if_t=page_fan
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