• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Allgemein

„Etikettenschwindel“ ist Betrug

Ein spannender Fall: Vertauschte Etiketten führen zu Betrug

by Mag. Andreas Strobl
14. August 2023
in Allgemein, Rechts-News, Strafrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl "Etikettenschwindel" ist Betrug - Einstellung Ermittlungsverfahren

© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl "Etikettenschwindel" ist Betrug - Einstellung Ermittlungsverfahren

„Etikettenschwindel“ ist Betrug

„Etikettenschwindel“ ist Betrug: Hier soll ein kurioser Fall berichtet werden. Der Fall mutet an wie die Handlung in einem alten amerikanischen Stummfilm aus den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts. Ja, womöglich sind wir auch schon so „weit“.

Der konkrete Fall

Eine Dame besuchte ein Bekleidungsgeschäft um mehrere Kleidungsstücke zu probieren. Obwohl sie berufstätig ist, kam sie auf die Idee, Etiketten abzulösen und diese über Etiketten von teureren Kliedungsstücken zu kleben. Damit ging sie zur Kassa und wollte bezahlen.

Das Kuriose: Die Differenz durch das Umkleben der Etiketten betrug bloß 20 Euro.

Der Etikettenschwindel fiel bei der Kassa auf. Die Dame wurde vom Detektiv angehalten und in Gewahrsam genommen. Die Polizei wurde gerufen. Die Dame wurde angezeigt.

Ladung der Beschuldigten im Ermittlungsverfahren

Nach einiger Zeit sandte die Polizei der Beschuldigten ein Schreiben: Ladung der Beschuldigten im Ermittlungsverfahren.

Die Beschuldigte, psychisch ohnehin nicht gerade auf Fels gebaut, geriet in Panik. Ein Familienangehöriger riet ihr das einzig richtige und empfahl ihr einen Rechtsanwalt. Näheres dazu bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2021/06/25/ein-anwalt-fuer-den-notfall-unsinn-oder-sinnvoll/.

Der Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsache nahm sich der Sache an, beriet die Dame, auch hinsichtlich der Kosten, die doch kaum der Sache wert schienen. Jedoch legte die Dame großen Wert darauf, aus der Sache möglichst unbeschadet heraus zu kommen, da sie doch beruflich keine Schwierigkeiten erleiden wollte. Für den Fall eines allfälligen Arbeitsplatzverlustes und der Suche eines neuen Arbeitsplatzes wollte sie jedenfalls keinen schädlichen Eintrag im Strafregisterauszug.

Stellungnahme der Beschuldigten

Nach umfassendem und präzisem Aktenstudium, Besprechung mit der Mandantin und faktischem und rechtlichem Abwägen auf alle Eventualitäten verfassten die Beschuldigte und ihr Strafverteidiger eine Stellungnahme an die Polizei. Die Polizei leitete diese nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft weiter.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Grundsätzlich wurde in diesem Verfahren eine Diversion (Einstellung des Ermittlungsverfahrens unter Auflagen) angedacht. Der Verteidiger in Strafsachen schöpfte jedoch auch die Eventualität einer allfälligen „glatten“ Einstellung aus. Dies ist eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens aus rechtlichen oder tatsächlcihen Gründen.

Tatsächlich stellte die Staatsanwaltschaft überraschend das Ermittlungsverfahren ohne Auflagen ein.

Weitere Informationen finden Sie immer auch hier: https://www.facebook.com/profile.php?id=100063615846561&notif_id=1544552592917813&notif_t=page_fan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Адвокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος

ügyvéd юрист právník ทนายความ abogado odvetnik avvocato

„Etikettenschwindel“ ist Betrug

Tags: Einstellung des ErmittlungsverfahrensLadung des Beschuldigten im ErmittlungsverfahrenPolizeiRechtsanwaltVernehmung
Previous Post

SNIPER – schwere Körperverletzung

Next Post

Körperverletzung – Messerstich in Rücken

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl