Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren
Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren. Für viele Menschen ist das ein Schock. Ein angsteinflößendes Schriftstück. Aber was hat es damit auf sich? Diese Frage soll hier in diesem Beitrag umfassend geklärt werden. Wer Lesezeit sparen möchte, kann am Ende des Textes unter „Fazit“ zu einer schnellen Antwort gelangen.
Wie kommt es zur Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren?
Starten wir chronologisch: Was ist der Ursprung eines Ermittlungsverfahrens? – Diesem liegt stets eine Anzeige zu Grunde. Das heisst, jemand nahm etwas wahr, von dem er glaubt, dass dadurch eine Straftat begangen wurde. Sollte die Anzeige bei der Polizei eingebracht werden, wird oftmals, durchaus zu recht wie gleich gezeigt wird, der Fokus auf den Anzeiger (Zeugen, Opfer) selbst gelegt. Das heisst, es wird üblicherweise in einem Vorgespräch ausgelotet, was der Anzeiger überhaupt anzeigen möchte. Diese Vorgehensweise ist sehr problematisch. Denn Polizisten sind üblicherweise keine Juristen. Dennoch hat diese Vorgespräch auch Sinn, da die Strafjuristerei oft eindrucksvoll zeigt, wie sich Menschen (Zeugen) vermeintliche Fakten zusammenreimen und dabei den Boden der Realität verlassen. Daher muss hier auch darauf hingewiesen werden, dass eine falsche Behauptung strafbar sein kann. Die Regeln über die Verleumdung und die falsche Beweisaussage sind hier relevant. Sehen Sie dazu bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2022/12/09/verleumdung-erklaert-an-einem-konkreten-fall/
Beginn des Ermittlungsverfahrens
Wann ein Ermittlungsverfahren beginnt, können Sie hier nachlesen: https://rechtsanwalt-strobl.at/2013/10/20/ab-wann-beginnt-ein-strafverfahren-ogh-27-06-2013-17-os-1313k/
Hier soll kurz erwähnt werden, dass ein Ermittlungsverfahren beginnt, wenn aufgrund eines Anfangsverdachts Ermittlungen begonnen werden. Mit anderen Worten: Hat der Polizist nach dem oben beschriebenen Vorgespräch entschieden, die Anzeige aufzunehmen, beginnt das Ermittlungsverfahren. Er startet mit den Ermittlungen. Meist, wohl bei einfachen Fällen, versucht die Polizei den Vorwurf kostenschonend dadurch zu klären, dass sie den Beschuldigten zur Vernehmung lädt.
Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren
Üblich war dies durch ein Schreiben an den Beschuldigten. In den letzten Jahren laden Polizisten nicht selten die Beschuldigten, indem sie sie anrufen und ihnen mitteilen, dass sie aufgrund eines Vorwurfs zur Polizeidienststelle kommen mögen.
Hier ist für die Beschuldigten höchste Vorsicht geboten: Grundregeln, gewissermaßen die Basis der Vorwürfe, mit anderen Worten, der Gegenstand der Vernehmung, müsste hier deutlich mitgeteilt werden. Sollte dies nicht der Fall sein oder ein Beschuldigter unsicher sein, ist in jedem Fall die Konsultation eines auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwaltes beziehungsweise Verteidigers in Strafsachen dringend anzuraten. Näheres dazu hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2015/08/03/wann-wird-ein-strafverfahren-eingestellt-wie-ratsam-ist-die-vertretung-durch-einen-strafverteidiger/
Einer der wichtigsten Ratschläge im Strafverfahren: „Sag nichts ohne Anwalt!“ ist von größter Bedeutung. Aus vielen Gründen, die unter anderem im Link oben nachzulesen sind.
Die Äußerung des Beschuldigten
Sollte der Beschuldigte einen Strafverteidiger oder auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt gewählt haben, kann er den Umständen nach maximal beruhigt sein. Jeder weitere Verfahrensschritt erfolgt unter Anweisung des Verteidigers in Strafsachen, der Beschuldigte kann seinen Kopf frei lassen für andere Dinge.
So wird ihm der Anwalt alle seine Rechte zur Kenntnis bringen und nach einer gründlichen Vorbereitung bei seiner Aussage behilflich sein – oder diese wird überhaupt verweigert. Ob eine solche Verweigerung sinnvoll ist, kann nur ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt oder Strafverteidiger entscheiden. Hiezu gehört viel Erfahrung.
Fazit
Damit die Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren für den Beschuldigten nicht schlimmer endet als es sein müsste, sollte jedenfalls ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt oder Verteidiger in Strafsachen kontaktiert werden.
Eine solche Ladung löst Rechte und Pflichten des Beschuldigten aus und kann auch zu Zwangsmaßnahmen gegen den Beschuldigten führen. Der Beschuldigte hat oft eine Vielzahl an Fragen, die ihm sein Verteidiger beantworten kann, der ihm nach Mandantsübernahme umfassend helfend im Verfahren zur Seite stehen wird. Zu vielen praktischen Fragen zur Stellung eines Beschuldigten im Ermittlungsverfahren sehen Sie auch hier: https://www.facebook.com/people/Rechtsanwalt-Mag-Andreas-Strobl/100063615846561/
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