Panzergranaten – Verurteilung nach dem Waffengesetz
Panzergranaten – Verurteilung nach dem Waffengesetz: In diesem Beitrag soll gezeigt werden, wie üblicherweise ein Prozess voranschreitet. Dies anhand eines konkreten Falles: der Entdeckung von Panzergranaten in einer Wohnung.
Der konkrete Fall
Ein Mieter bezahlte seine Miete nicht, weshalb er vom Vermieter delogiert wurde. Da der Mieter nicht auffindbar war, ließ der Vermieter die Wohnung räumen. Dabei fanden Mitarbeiter eines Entrümpelungsunternehmens Kriegsmaterial.
Die Mitarbeiter riefen die Polizei, die mit Spezialisten des Entminungsdienstes Panzergranaten sicherstellten.
Der delogierte ehemalige Wohnungsmieter wurde angezeigt. Die Staatsanwaltschaft startete das Ermittlungsverfahren. Im Zuge dessen vernahm die Polzei den Beschuldigten. Näheres zur Beschuldigtenvernehmung sehen Sie hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2023/08/20/ladung-des-beschuldigten-im-ermittlungsverfahren/
Der Beschuldigte, der bereits mehrmals vorbestraft war, nie jedoch in Waffenangelegenheiten sondern nach dem Suchtmittelrecht, war umfassend geständig. Die Staatsanwaltschaft erhob Strafantrag.
Hauptverhandlung
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, er habe zumindest seit Anfang 2013, wenn auch nur fahrlässig, Kriegsmaterial, nämlich ein 57mm Panzersprenggeschoss mit Zerleger und Leuchtspursatz (Führungsbänder nicht eingeschnitten, Heckzünder intakt) sowie zwei 57mm Panzersprenggeschosse mit Zerlegersatz (Führungsbänder nicht eingeschnitten, Heckzünder intakt), unbefugt besessen, indem er dieses in seiner Wohnung aufbewahrte.
Trotz seines umfassenden Geständnisses verstärkte sich beim Angeklagten wenige Tage vor der Hauptverhandlung das Bedürfnis nach professioneller strafrechtlicher Vertretung (Verteidigung). Dass dies sinnvoll ist, lesen Sie hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2021/06/25/ein-anwalt-fuer-den-notfall-unsinn-oder-sinnvoll/
Letzteres war auch deshalb dringlich geworden, da dem Angeklagten auch der Widerruf einer bedingten Strafnachsicht und einer bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe drohte.
Durch ein umfassendes geständnis und aufrichtiger Argumentation insbesondere zur konkreten Lebenssituation und zum delinquenten Verhalten des Angeklagten konnte das Landesgericht mit einer milden Entscheidung vorgehen:
Urteil und Beschluss
Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Monaten, die jedoch zur Gänze bedingt auf eine dreijährige Probezeit nachgesehen wurden, verurteilt.
Weiter erging der Beschluss, dass die noch offenen Freiheitsstrafen, aus bedingter Strafnachsicht und aus bedingter Entlassung aus dem Strafvollzug, jeweils nicht widerrufen werden.
Panzergranaten – Verurteilung nach dem Waffengesetz
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Panzergranaten – Verurteilung nach dem Waffengesetz