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Führerscheinentzug wegen Straftat – Beschwerde erfolgreich

Die Entziehungsdauer wurde drastisch verkürzt

by Mag. Andreas Strobl
31. März 2024
in Allgemein, Rechts-News, Verwaltungsstrafrecht
© Kronenzeitung Führerscheinentzug wegen Straftat

© Kronenzeitung Führerscheinentzug wegen Straftat

Führerscheinentzug wegen Straftat – Beschwerde erfolgreich

Führerscheinentzug wegen Straftat – Beschwerde erfolgreich: Das Führerscheingesetz sieht als Folge einer Straftat den Entzug der Lenkberechtigung (des Führerscheins) vor. Der Bürger ist sich über diese Konsequenz kaum bewusst. Gerade in letzter Zeit häufen sich jedoch solche Bescheide (Entscheidung der Verwaltungsbehörde).

Zugrunde liegender Fall

https://www.krone.at/3107984

Näheres auch hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/rechts-news/

Zwei Frauen kamen in einem Lokal in Streit. Die nun Betroffene (Führerscheinentzug) stieß die andere Frau. Dabei hatte sie noch ein Weinglas in der Hand. Dieses zerbrach im Gesicht der anderen. Die Folge war eine dauerhaft verunstaltende Narbe auf der Wange. Das Strafgericht sah darin eine Körperverletzung mit Dauerfolge (Urteil: zwölf Monate bedingt).

Verwaltungsverfahren – Entzug der Lenkberechtigung

Das Führerscheingesetz (FSG) sieht unter anderen bei schweren Körperverletzungen grundsätzlich den Entzug der Lenkberechtigung (Führerschein) vor. Der gesetzgeber begründet dies mit mangelnder Verkehrszuverlässigkeit.

Als Verkehrsunzuverlässig gilt demnach eine Person, wenn angenommen werden muss, dass sie wegen ihrer Sinnesart beim Lenken von Kraftfahrzeugen

1. die Verkehrssicherheit insbesondere durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr oder durch Trunkenheit oder einen durch Suchtmittel oder durch Medikamente beeinträchtigten Zustand gefährden wird, oder

2. sich wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind, sonstiger schwerer strafbarer Handlungen schuldig machen wird.
Die Behörde (Bezirkshauptmannschaft) entzog der Betroffenen den Führerschein für ein Jahr.

Beschwerde

Die Betroffene ließ über ihren Rechtsanwalt, der sie bereits im Strafverfahren als Strafverteidiger vertrat, eine Beschwerde erheben.

Darin „zerpflückte“ dieser den angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft. Er brachte eine Vielzahl an Argumenten vor. Im Wesentlichen monierte er, dass das Urteil aus dem Strafverfahren nicht richtig gewürdigt worden wäre und, dass die Persönlichkeit der Betroffenen bei Weitem keine ist, vor der eine Gefahr für die Allgemeinheit anzunehmen sei.

Die Behörde habe die vom Führerscheingesetz vorgesehene Wertung ebenfalls nicht ausreichend vorgenommen.

Aufgrund der Beschwerde war ein Landesverwaltungsgericht zuständig.

Verhandlung

In dieser überzeugte die Betroffene durch Befragung durch ihren Rechtsanwalt das Gericht, dass zumindest keine Verkehrsunzuverlässigkeit in großem, längeren Ausmaß vorlag. Das Gericht verkürzte daher die Dauer des Entzugs der Lenkberechtigung auf drei Monate.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Führerschein Lenkberechtigung Führerscheingesetz Entzug der Lenkberechtigung

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Führerscheinentzug wegen Straftat – Beschwerde erfolgreich
Tags: BescheidBescheidbeschwerdeBeschwerdeEntzug der LenkberechtigungFührerscheinLenkberechtigungRechtsanwaltVerkehrszuverlässigkeit
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