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Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Notwehr anhand eines insgesamt höchst brutalen Falles erklärt

by Mag. Andreas Strobl
11. Februar 2025
in Allgemein, Rechts-News, Strafrecht
Symbolbild © Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Notwehr Messer Angriff

Symbolbild © Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Notwehr Messer Angriff

Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

In diesem Beitrag soll das Institut der Notwehr anhand eines praktischen, sehr brutalen Falles erklärt werden. Gleich vorweg: Der Fall ist Realität und trug sich letztes Jahr zu. Die Brutalität liegt jedoch nicht beim Täter, der Notwehr übte, sondern bei den Angreifern. Näheres sogleich: Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr.

Notwehr

Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

Das eben Erwähnte ist der Gesetzestext: https://www.ris.bka.gv.at/

Im Einzelnen sind die Tatbestandsmerkmale auslegungsbedürftig. Insgesamt sind die Bestimmungen der Notwehr „verschachtelt“ und immer in einem Gesamtkontext zu lesen und zu verstehen. Für den Laien ist dies regelmäßig nicht möglich. Daher empfiehlt sich bereits hier bei Problemen aufgrund der Anwendung von Gewalt einen Rechtsanwalt, noch dazu einen auf Strafrecht spezialisierten, zu konsultieren. Sehen Sie bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/?s=notwehr. Nur ein solcher Rechtsanwalt oder Verteidger in Strafsachen (Strafverteidiger) kann einen Sachverhalt nach allen rechtlichen Eventualitäten abwägen und juristisch deuten.

Der Beispiel-Fall

Ein Mann befand sich an einem öffentlichen Ort. Er wollte dort bloß sitzen und eventuell die Nacht verbringen als er plötzlich von einem Fremden angesprochen wurde. Er erwiderte die Ansprache bemerkte jedoch bereits bald, dass diese bloß dazu diente, ihn zu provozieren. Womöglich war das dahinterstehende Motiv einer weiteren Person, die anwesend war, einer Frau, zu imponieren.

Da er sich nciht provozieren ließ, erhielt er die ersten faustschläge. Dagegen konnte er sich bloß teilweise wehren, ließ die Situation aber nciht eskalieren. Der Angreifer wandte sich von ihm ab um aber sogleich wieder zurück zu kehren und sich in kampfstellung vor den mann zu stellen. Dieser erwiederte die kampfstellung. Neuerlich schlug der Angreifer auf ihn ein, wandte sich aber zugleich wieder ab.

Der friedliche, angegriffene, mann setzte sich ein wenig abseits hin als er plötzlich bemerkte, dass der Angreifer von zuvor nun mit Verstärkung, einem weiteren mann, zurückkam. Die Frau war wieder dabei und beobachtete das geschehen aus nächster Nähe. Der neu hinzugekommene Mann provozierte und den friedlichen Mann und wollte ihn offensichtlich einschüchtern. Der friedlich Mann wich dem geschehen auch aus, doch die drei verfolgten ihn.

Es kam zu weiteren Angriffen auf den friedlichen Mann, nun durch den neu hinzugekommenen Angreifer. Da er sich zur Wehr setzte kamen beide zu Sturz. Nach wie vor wurde auf den friedlichen Mann eingeschlagen und eingetreten.

Nachdem offensichtlich der friedliche Mann mit seinen Kräfen am Ende war, zog er ein Messer und begann auf den Angreifer einzustechen. Dieser rief nun offenbar den zweiten Angreifer und die weibliche Begleiterin, die die ganze Zeit beobachtete, wie ihre zwei Freunde den friedlichen Mann provozierten, attackierten, schlugen und traten, ohne nur irgendeinen Versuch zur Beendigung zu setzen. Der zweite Angreifer begann nun auf den am Boden liegenden friedlichen Mann auf dessen Kopf einzutreten. Auch dagegen wehrte sich der Mann mit dem Messer.

Erst als die Frau sah, dass ihre Freunde verletzt wurden, weil das Blut deutlich zu erkennen war, ging sie zur nächsten Polizeidienststelle um Hilfe zu holen.

Die Polizei fand alle drei Männer am Boden vor, zum Teil in gegenseitigen Fixierungen.

Angreifer gefährlich

Nur nebenbei soll erwähnt werden, dass die beiden Angreuifer bereits amtsbekannt waren, weil sie unter Alkoholeinfluss mehrere Gewalt-Straftaten begangen hatten. Der eine Angreifer wurde sogar wegen Mordversuchs (er hatte jemandem eine abgebrochen Flasche in den Hals gerammt) gesucht.

Dadurch, dass der friedliche Mann mit dem Messer die beiden so verletzt hatte, konnte die Polizei auch diese beiden festnehmen. Der eine wurde später wegen Mord-Versuch in einem anderen Fall zu lebenslanger Haft verurteilt.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Das Ermittlungsverfahren gegen den friedlichen Mann gegen den wegen absichtlich schwerer Körperverletzung ermittelt wurde, konnte von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.

Es war ihm jedenfalls Notwehr zu Gute zu halten: Erstens wurde er abwechselnd von den Anreifern bedrängt. Dann geschlagen. Dagegen wehrte er sich nicht einmal besonders. Dann wurde er geschlgen und getreten. Dies alles dauerte Minuten und es war klar erkennbar, dass der friedliche Mann nur das Notwendigste zu seiner Verteidigung unternahm.

Erst als er durch die vielen Angriffe entkräftet und am Boden ziemlich wehrlos war, machte er vom Messer Gebrauch um schlimmer Folgen für ihn abzuwenden.

Die Staatsanwaltschaft durfte daher von einem gegenwärtigen Angriff mehrerer gegen ihn ausgehen, wobei die Abwehrfähigkeit schon so gesunken war, dass er sich einer Waffe zum Schutz bedienen durfte beziehungsweise musste. Denn erst ganz am Ende der vielen Attacken, in beinahe auswegloser Situation, machte er vom Messer, das er aber bereits die ganze Zeit bei sich trug, Gebrauch.

De facto „Rettung“ durch Videoaufzeichnungen am öffentlichen Ort

Dramatisch wäre es gewesen, hätte es vor Ort nicht Videoaufzeichnungen gegeben.

Man stelle sich vor, was ohne Videoaufzeichnugnen geschehen wäre: Meiner Erfahrung nach hätten die zwei Angreifer, unterstützt durch die Frau, angegeben, der friedliche Mann hätte sie attackiert und letztlich mit einem Messer schwer verletzt. Praktisch wäre dem friedlichen Mann kaum irgendein Umstand zugute gekommen, ihm seine Version, die Wahrheit, zu glauben. Er hätte hoffen müssen, dass die drei Unanständigen sich irgendwie widersprechen, sodass man ihm rechtlich hätte helfen können.

Selbstverständlich wären die Angreifer ja de facto ohnehin nicht zur Polizei gegangen, da sie ja gesucht wurden (einer wie oben erwähnt wegen versuchten Mordes).

Zum Glück konnte am Ende die Gerechtigkeit siegen und aufgrund der Videoaufzeichnungen an diesem öffentlichen Ort bewiesen werden, dass der Mann mit dem Messer, der friedliche Mann und das Opfer war.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Messer Notwehr Angriffe

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Tags: AngriffErmittlungsverfahrenMesserNotwehrVerteidigung
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