Strafrecht Anwalt Wien II
Ein Anwalt muss leistbar sein. In Strafrecht Anwalt Wien II soll es nicht um Honorarfragen gehen, also das technisch, Rechnerische sondern um die Leistbarkeit.
Finanzielle, soziale Ausgangslage
Das Durchschnittseinkommen in Wien beziehungsweise in Österreich beträgt im Jahr 2025 zirka 2.600 Euro netto pro Monat (https://www.google.com/search?q=durchschnittseinkommen+wien+2025&client=firefox-b-d&sca_esv=b8ee9af777c98fc7&ei=K04TaPCsGNm6i-gPrfrtmQc&ved=0ahUKEwiw7paciYKNAxVZ3QIHHS19O3MQ4dUDCBI&oq=durchschnittseinkommen+wien+2025&gs_lp=Egxnd3Mtd2l6LXNlcnAiIGR1cmNoc2Nobml0dHNlaW5rb21tZW4gd2llbiAyMDI1SABQAFgAcAB4AJABAJgBAKABAKoBALgBDMgBAJgCAKACAJgDAJIHAKAHALIHALgHAA&sclient=gws-wiz-serp).
Dabei ist bereits das 13. und 14. Monatsgehalt mitberücksichtigt. Angesichts steigender Inflation macht dies Haushaltsbudgets knapp. Ansparungen für Urlaube, Geschenke für zum Beispiel „runde“ Geburtstage etc müssen gut geplant und früh begonnen werden.
Wer nicht bereits einiges erspart hat, wird sich daher bei kurzfristigen „höheren“ Ausgaben schwer tun.
Anwaltshonorar
Anwaltshonorare beziehungsweise die Art der Berechnung und Höhe sind sehr unterschiedlich. Beispielsweise können Honorare nach Stundenaufwand, nach Tarif oder nach Richtlinien der Rechtsanwälte (AHK) berechnet werden. Häufig werden auch Pauschalen verlangt. Diese sind aus mehreren Gründen problematisch.
Problematische Pauschalen
Gleich vorweg: Es soll hier, wie bereits oben eingangs erwähnt, nicht darum gehen, das Honorarrecht umfassend zu erklären. Ein kleiner Exkurs ist aber sinnvoll und wird nun hier vorgenommen. Insbesondere die Pauschalen sollen kurz erklärt werden:
Eine Pauschale ist ein Betrag (ein Honorar) das für einen bestimmten Abschnitt vereinbart wird. Wesentlich ist daher: Es muss vereinbart werden und der „bestimmte Abschnitt“ muss festgelegt werden. Ein Beispiel wäre: Das Honorar, das vom Rechtsanwalt, in dem Beispielfall vom Strafverteidiger oder Verteidiger in Strafsachen oder Rechtsanwalt der auf Strafrecht spezialisiert ist, für den Zeitpunkt der Übernahme des Mandats (mit Vollmachtsbekanntgabe) bis zum Ende des Ermittlungsverfahrens verlangt wird.
Bei dieser Abrechnung gibt es immer einen Verlierer – oder positiv gedacht, immer einen Gewinner. Warum das so ist, erkläre ich Ihnen nun anhand eines Beispiels: Es wird ein Pauschalhonorar von 1.000 Euro vereinbart. Der Stundensatz des Rechtsanwaltes beträgt 250 Euro. Demnach würde das Pauschalhonorar einen Arbeitszeitaufwand des Rechtsanwaltes von exakt vier Stunden abdecken. Solch eine zeitliche Präzision ist aber nicht (oder kaum) möglich. Sollte der Rechtsanwalt daher nur einen Zeitauwand von dreieinhalb Stunden gehabt haben, wäre er der „Gewinner“. Hätte sein Zeitaufwand viereinhalb Stunden betragen, wäre er der „Verlierer“.
Bei dieser gerungen Zeitüber oder -unterschreitung sollte man nicht kleinlich sein. Diese könnte jedoch auch beträchtlich sein. Eine vereinbarte Pauschale bedeutet jedoch, dass unabhängig vom Zeitaufwand das Honorar geschuldet wird. Die Abschätzung des Zeitaufwandes ist jedoch oft schwierig.
Genug des Exkurses – zuück zum Thema!
Leistbarkeit
Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens sollte Ihnen honorarmäßig entgegenkommen. Dazu diente eben die Auseinandersetzung mit der Pauschale. Wie Sie daran sehen können, geht es dabei darum, dass der Rechtsanwalt seinen Zeitaufwand realistisch abschätzt und Ihnen dann deshalb ein faires Honorarangebot (zum Beispiel für eine Pauschale) machen kann.
Daher kann etwa wie in diesem Fall https://rechtsanwalt-strobl.at/2024/05/31/cannabishandel-der-anwalt-zahlte-sich-aus/ bei Geständigkeit eines Mandanten, selbst dann, wenn es sich um einen „großen Fall“ handelt (also einen Fall mit größerem Aktenumfang und erheblicher strafjuristischer Bedeutung im Sinne von hoher Strafdrohung) mit einer relativ niedrigen Honorarpauschale das Auslangen gefunden werden.
Es muss die Relation zwischen Zeitaufwand, Verantwortung, Schwere der Vorwürfe und Mitarbeit des Mandanten berücksichtigt werden.
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Strafrecht Anwalt Wien II
Honorar Leistbarkeit Fairness
Strafrecht Anwalt Wien
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