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Mag. Andreas Strobl
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Schweigen ist Gold – wie verhält sich ein Beschuldigter richtig?

Die psychologische Seite der Beschuldigtenstellung

by Mag. Andreas Strobl
25. Juli 2025
in Allgemein, Strafrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Strafrecht Wien Niederösterreich Schweigen ist Gold

© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Strafrecht Wien Niederösterreich Schweigen ist Gold

Schweigen ist Gold – wie verhält sich ein Beschuldigter richtig?

Die psychologische Seite der Beschuldigtenstellung

Schweigen ist Gold – wie verhält sich ein Beschuldigter richtig? Die psychologische Seite der Beschuldigtenstellung: In diesem Beitrag soll einmal mehr beleuchtet werden, wie eine praktische Situation für einen Beschuldigten im Zuge eines gegen geführten Verfahrens abläuft.

Die Beschuldigtenstellung

Beschuldigter ist, gegen wen ein Verfahren geführt wird, das mit einer Strafsanktion verbunden ist. Straftatbestände gibt es viele: Zum einen gibt es die gerichtlichen Strafverfahren nach dem Strafgesetzbuch, aber auch nach anderen Gesetzen – zum Beispel dem Waffengesetz. Zum anderen gibt es Verwaltungsstrafbestände – das sind zum Beispiel schon Straßenverkehrsdelikte nach der Straßenverkehrsordnung.

Diesen Verfahren ist gemein, dass die „Betroffenen“ als Beschuldigte bezeichnet werden und ihnen für ihr Fehlverhalten eine Strafe droht. Eine Strafe kann eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitsstrafe sein.

Wie erfährt jemand, dass er Beschuldigter ist?

Im besten Fall erhält der Beschuldigte eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. Sehen Sie dazu bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2023/08/20/ladung-des-beschuldigten-im-ermittlungsverfahren/ . In diesem Fall haben Sie Zeit. Zeit ist ein äußerst wesentlicher Faktor – und der in der Juristerei wahrscheinlich am meisten unterschätzte. In dieser zeit können Sie sich beraten. Im besten Fall kontaktieren Sie einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Verteidiger in Strafsachen. Damit können Sie Ihre Position optimieren.

Im schlechtesten Fall werden Sie richtiggehend von der Polizei „überfallen“. Bildlich gesprochen könnte es sein, dass eine Polizeispezialeinheit zum Beispiel Ihr Haus stürmt, Ihnen Fesseln anlegt und Sie sofort von ebenfalls einschreitenden Kriminalpolizisten mit den Vorwürfen konfrontiert und womöglich dazu auch noch befragt werden. In dieser Situation zu reden ist fatal. Warum erfahren Sie jetzt.

Psychologischer Aspekt der Beschuldigtenstellung

Wie zuletzt beschrieben werden Sie überfallsartig auf einen Sachverhalt angesprochen, der Ihnen womöglich Schlimmers vorwirft. Abgesehen davon, dass Sie wahrscheinlich bereits durch ein polizeiliches Einschreiten wie eben beschrieben (durch ein Stürmen Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung) traumatisiert und eingeschüchtert sind und diese Situation noch gar nicht verarbeitet haben, sind Sie nun unmöglich in der Lage wohldurchdacht und -überlegt ohne sich selbst zu schaden auf Fragen zu antworten.

Der psychologische Aspekt einer solchen Situation kann horrend sein. Sie können sich später (zum Beispiel vor Gericht) jedoch kaum auf diese enorme Stress- und Ausnahmesituation berufen. Daher ist Ihnen bereits hier striktest anzuraten: Sagen Sie nichts zur Sache!

Stress

Wenn Sie diese erste Situation überstehen, bleibt immer noch ein enormer Stress, denn Sie werden durch den Polizeieinsatz und das was Sie von den Polizisten hören werden, allmählich zu realisieren beginnen, was eigentlich los ist. Die natürlichste Reaktion in einer solchen Situation ist, dass Sie nach Hilfe suchen und sich jemanden anvertrauen wollen, dem Sie erklären, dass Ihre Rolle ja eine ganz andere oder nicht so schlimme etc ist. Dadurch reden Sie jedoch über Umstände, die in Ruhe betrachtet, womöglich einen Verdacht GEGEN Sie erhärten.

Auch wenn dies alles (noch) nicht protokolliert wird, so liefert es dennoch Anhaltspunkte für die Polizei für deren weitere Ermittlungen oder für Ihre Befragung. Man kann Sie durch Ihre Aussagen später wieder „unter Druck“ setzen. Achtung: Druck in diesem Sinne heisst überhaupt nicht, dass die Polizei Sie schlecht behandelt oder Ähnliches. Alleine die Vernehmungssituation als Beschuldigter ist ein enormer Stress (Druck). Wenn man Ihnen vorhält, was Sie doch bei der Autofahrt zur Polizeidienststelle im Polizeiwagen erzählt haben, macht ihnen das, obwohl Sie vielleicht nun doch besser überlegt etwas anderes erzählen wollen, so viel Stress, dass Sie durcheinander reden und den Eindruck machen als würden Sie sich widersprechen und die Polizisten belügen. Der Teufelskreis ist dann in vollem Gang. Daher auch hier: Sagen Sie weiterhin nichts zur Sache!

In der Dienststelle angekommen wird man Ihnen die Möglichkeit geben, einen Rechtsanwalt oder Strafverteidiger zu konsultieren. Dazu rate ich Ihnen dringendst. Sie müssen sich erst beruhigen, müssen mit jemanden, der Ihre Aussagen nicht gegen Sie verwendet, besprechen – gewissermaßen einmal „Ihr Herz ausschütten“.

Verteidiger jedenfalls beiziehen

Um alles Weitere wird sich Ihr Verteidiger kümmern. Sie können grundsätzlich sämtliche Schritte delegieren. Sie müssen womöglich auch Vorkehrungen treffen wie zum Beispiel: Wer nimmt mein Haustier auf; wer wird meine Blumen gießen; wer wird meine Überweisungen machen; wer informiert Freunde und Familie etc.

So banal das klingen mag, so sind es doch ernste und belastende Anliegen von Beschuldigten, denen droht, womöglich in Untersuchungshaft genommen zu werden.

Wenn Ihnen, warum auch immer (solche Fälle kommen jedoch nicht selten vor), nicht die Möglichkeit gegeben wird, einen Verteidiger zu kontaktieren und Sie dies von sich aus auch nicht fordern, verweigern Sie wenigstens etwas zur Sache zu sagen. Schweigen Sie!

Tätigkeit des Anwalts

Ein Anwalt würde für Sie die Kommunikation mit den Behörden führen, würde den Akt besorgen, diesen umfassend studieren, den Akt mit Ihnen umfassend besprechen und dann festlegen ob, wann und wie Sie sich zu den Vorwürfen äußern sollen.

Dies schließt nicht aus, dass Ihr Verteidiger gleich vor Ort mit einer Vernehmung einverstanden ist. Sie haben dann aber wenigstens einen, hoffentlich auf Strafrecht spezialisierten, Anwalt auf Ihrer Seite, der darauf achtet, dass Sie nichts sagen, dass für Sie ein Nachteil sein kann. Denn oft neigen Beschuldigte dazu, alle möglich Dinge zu erzählen, die in einem etwas anders, als der Beschuldigte in der Situation denken kann, gedachten Konnex einen Verdacht gegen Sie ergibt, den weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft bislang gehabt hätte. Fatal!

Fazit

Schweigen Sie! Verweigern Sie solange die Aussage bis ein Verteidiger für Sie zur Verfügung steht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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