• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Allgemein

Einstellung von zwei Ermittlungsverfahren an einem Tag

Ermittlungsverfahren werden von den Staatsanwaltschaften geführt

von Mag. Andreas Strobl
12. August 2025
in Allgemein, Rechts-News, Strafrecht
©Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl двокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος ügyvéd юрист právník ทนายความ abogado odvetnik avvocatoمحامي وکیل وکالت

©Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl двокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος ügyvéd юрист právník ทนายความ abogado odvetnik avvocatoمحامي وکی

Einstellung von zwei Ermittlungsverfahren an einem Tag

Einstellung von zwei Ermittlungsverfahren an einem Tag: Ermittlungsverfahren werden von den Staatsanwaltschaften geführt. Sie haben den Zweck einen Tatverdacht zu klären. Ein solcher Verdacht muss mindestens ein Anfangsverdacht sein. Ohne Anfangsverdacht leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gar nicht ein.

Generelles zur Einstellung

Eine Übersicht sehen Sie bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2015/03/14/einstellung-eines-strafverfahrens/

Wie belastend für einen Verdächtigen beziehungsweise Beschuldighten ein Ertmittlungsverfahren ist, sehen Sie hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2023/08/20/ladung-des-beschuldigten-im-ermittlungsverfahren/

Der erwähnte Anfangsverdacht liegt vor, wenn durch eine Behauptung beziehungsweise Anzeige eine konkrete Straftat, ein Tatbestand, aus dem angezeigten Sachverhalt subsumiert werden kann. Mit anderen Worten: Die Erzählung in der Anzeige muss einen strafgesetzlichen Tatbestand erfüllen. Die tatbestände finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/

Unterschied Strafrecht und Zivilrecht

Einstellungen von Ermittlungsverfahren erfolgen häufiger als Klagsabweisungen. Stimmt das? Unabhängig von Statistiken, die hier nicht interessieren, hat dies mit der Schuldfrage zu tun:

Um im Strafverfahren jemanden verurteilen zu können, müssen die Richter sicher sein, dass sich ein bestimmter Lebenssachverhalt, der einen Straftatbestand erfüllt, tatsächlich zugetragen hat.

Im Zivilverfahren braucht es nicht diese Sicherheit sondern reicht die Überzeugung des Richters mit „Wahrscheinlichkeit“ aus.

Dies hat gelegentlich zur Folge, dass ein Opfer, obwohl ein Angeklagter freigesprochen wurde, den Täter zivilrechtlich klagt, da ja dort die Richter nicht sicher sein müssen, dass ein rechtlich relevanter Sachverhalt tatsächlich so stattgefunden hat.

Konkrete Fälle

Besonders erfreulich für einen Verteidiger in Strafsachen oder Strafverteidiger oder rechtsanwalt, der auf Strafsachen spezialisiert ist, ist, wenn an einem Tag zwei Einstellungsbenachrichtigungen aus mehreren Verfahren einlangen.

Noch dazu wenn es, wie in den beiden Anlassfällen, um unangenehme Sexualdelikte geht. Die noch dazu vorgeworfenen Suchtmitteldelikte fallen dabei gar nicht so ins Gewicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einstellung von zwei Ermittlungsverfahren an einem Tag

двокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος ügyvéd юрист právník ทนายความ abogado odvetnik avvocatoمحامي وکیل وکالت

Einstellung von zwei Ermittlungsverfahren an einem Tag

Previous Post

Fußfessel neu – ab 01.09.2025

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Einstellung von zwei Ermittlungsverfahren an einem Tag
  • Fußfessel neu – ab 01.09.2025
  • Schweigen ist Gold – wie verhält sich ein Beschuldigter richtig?
  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Einstellung von zwei Ermittlungsverfahren an einem Tag
  • Fußfessel neu – ab 01.09.2025
  • Schweigen ist Gold – wie verhält sich ein Beschuldigter richtig?
  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2025 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2025 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl