• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Strafrecht

Sexuelle Belästigung, Nötigung, Körperverletzung, gefährliche Drohung – 5 Monate bedingt

by Mag. Andreas Strobl
12. März 2020
in Strafrecht
Sexuelle Belästigung, Nötigung, Körperverletzung, gefährliche Drohung – 5 Monate bedingt

Der Angeklagte hatte

– durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle eine Frau in ihrer Würde verletzt, indem er sie mit seiner Hand am Hintern und zwischen den Beinen berührte;

–  versucht, eine Frau mit Gewalt zu einer Handlung und zwar dazu, mit ihm die Tanzfläche zu verlassen, zu nötigen, indem er sie am Arm packte und an ihr zerrte, wobei es beim Versuch blieb, weil sich das Opfer wehren konnte;

– zwei Männer vorsätzlich am Körper verletzt, indem er dem einen mit der Faust ins Gesicht schlug und dadurch eine Rötung des Jochbeins zufügte sowie dem anderen, indem er seinen Arm packte und verdrehte und ihm dabei zwei Kratzer zufügte und ihm sein T-Shirt zerrriss;

– einen Exekutivbediensteten durch die Äußerung: „Ich hole meine Cousins und merke mir Dein Gesicht!“ mit zumindest einer Verletzung am Körper gefährlich bedroht, um diesen in Furcht und Unruhe zu versetzen;

und hatte dadurch das Vergehen der sexuellen Belästigung, das Vergehen der Nötigung, die Vergehen der Körperverletzung sowie das Vergehen der gefährlichen Drohung begangen.

Weiters wurde beantragt, seine bedingte Strafnachsicht für eine Verurteilung aus dem Jahr 2017 wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung zu widerrufen.

Der anfangs nicht geständige Angeklagte konnte letztlich davon überzeugt werden, dass nur ein reumütiges Geständnis, als der wichtigste Milderungsgrund im österreichischen Strafprozess, ihn vor einer Gefängnisstrafe bewahren wird können.

Bei einem reumütigen Geständnis kommt es vor allem auf die Einsicht des Täters an, seine Taten als verwerflich zu beurteilen und sich auch von künftiger Begehung solcher Handlungen glaubwürdig loszusagen.

Dem Angeklagten war dies aus kulturellen Gründen schwer gefallen, da er gleich mehrfach gegen kulturell, gesellschaftliche Vorgaben verstoßen hatte. Dennoch siegte am Ende seine Vernunft und wurde vom Gericht die Überwindung zu seinen Taten zu stehen auch mit einem milden Urteil honoriert.

Dem entsprechend musste über den Angeklagten keine Freiheitsstrafe, die er auch im Gefängnis zu verbüßen hätte, verhängt werden und auch die bedingte Strafnachsicht seiner letzten Verurteilung musste nicht widerrufen werden.

Weiteres auch hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/fachgebiete/strafrecht/

sowie auf Facebook: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=2738172989605747&id=495836803839388

Tags: AnwaltavokatSexualstrafrechtVerteidiger in Strafsachen
Previous Post

Schadenersatzrecht: Schienenfahrzeug rammt Pkw der Linksabbiegen sollte – wer haftet?

Next Post

Coronakrise – Erreichbarkeit

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl