Rauferei – Körperverletzung
Der Fall war spektakulär. Medien berichteten darüber: https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/schlaegerei-wegen-gepflueckter-rosen-in-wien-floridsdorf/463609556
Konkreter Fall
Der Angeklagte pflückte auf dem Weg zu einem Rendezvous Blumen aus einem öffentlichen Blumenbeet. Ein Passant, ein älterer Mann, beobachtete dies und stellte den Angeklagten zur Rede. Ein Wort ergab das andere und plötzlich gab der ältere Mann dem Angeklagten eine Ohrfeige. Der Angeklagte ließ dies nicht auf sich sitzen, worauf sich zwischen den Männern ein Gerangel entwickelte. In Folge dessen lagen beide am Boden und der ältere Mann war deutlich verletzt: Er erlitt neben Schürfwunden eine blutende Wunde unter dem Auge. Der Angeklagte blieb bis auf einige Schürfwunden unverletzt. Erst Passanten beendeten die Auseinandersetzung.
Die Anklage
Trotz des klaren Sachverhaltes hatte die Staatsanwaltschaft bloß den jüngeren Mann wegen Körperverletzung angeklagt. Das Verfahren gegen den älteren Mann, der ja die Auseinandersetzung erst durch dessen Ohrfeige physisch eskalieren ließ, stellte sie ein.
Da der Angeklagte bereits eine Vorstrafe aufwies und auch sonst befürchtete, umfassende Repressalien zu erleiden, beauftragte er einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt beziehungsweise Verteidiger in Strafsachen. Zu diesem Thema sehen Sie bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/04/23/raub-schwere-koerperverletzun-%e5%bc%81%e8%ad%b7%e5%a3%ab-%d6%83%d5%a1%d5%bd%d5%bf%d5%a1%d5%a2%d5%a1%d5%b6-%d0%b0%d0%b4%d0%b2%d0%be%d0%ba%d0%b0%d1%82-%ce%b4%ce%b9%ce%ba%ce%b7%ce%b3%cf%8c%cf%81%ce%bf/ und https://rechtsanwalt-strobl.at/2015/07/31/sehr-mildes-urteil-bei-einbruchsdiebstahl-sinnhaftigkeit-einer-vertretung-durch-rechtsanwalt-und-verteidiger-in-strafsachen/
Die erste Hauptverhandlung
Der Angeklagte erklärte in der ersten Hauptverhandlung die konkrete Situation. Er habe sich aufgrund der Ohrfeige durch den älteren Mann bloß diesem zur Wehr gesetzt. Dabei hatte er ihn ergriffen und wäre mit diesem zu Sturz gekommen, wobei sich der ältere verletzt hätte.
Der ältere Mann, den das Gericht als Zeuge vernahm, behauptete eine Serie an Schlägen, denen er ausgesetzt gewesen wäre. Er forderte vom Angeklagten auch 10.000 Euro Schadenersatz und behauptete, er würde seit dem Vorfall an einem Auge nichts mehr sehen.
Von den beiden Passanten, die zum Teil Fotos vom Tatgeschehen anfertigten, erschien bloß einer zur Hauptverhandlung und bestätigte im Wesentlichen die Situation. Er sprach jedoch auch davon, dass der Angeklagte in dem Gerangel am Boden sehr schnell die Oberhand gewann und der ältere Mann eindeutig unterlegen war.
Aufgrund der Behauptung des Opfers, er würde seit dem Vorfall an einem Auge nichts mehr sehen, vertagte das Gericht die Hauptverhandlung und holte ein Sachverständigengutachten ein.
Zweite Hauptverhandlung
Zur zweiten Hauptverhandlung gab es noch einen zweiten Strafantrag der Staatsanwaltschaft wegen eines Suchtmitteldeliktes des Angeklagten: Er soll von Polizisten in einem Park mit geringen Mengen Kokain angetroffen worden sein.
Da der Angeklagte dazu Nachweise eines Substitutionsprogrammes nachwies, wurde das Verfahren in diesem Punkt getrennt.
Das Gericht verhandelte also bloß den Vorwurf der Körperverletzung, wozu es nun den zweiten Zeugen vernahm. Der zweite Zeuge schilderte den Vorfall sehr detailliert, da er Kampfsportkenntnisse, insbesondere zum Bodenkampf, hatte und daher das Geschehen genauer nachvollziehen und sich merken konnte.
Aus dem inzwischen eingeholten Sachverständigengutachten zur Augenverletzung, die das Opfer behauptete, ergab sich keine dauerhafte Beeinträchtigung des Sehvermögens. Wäre eine solche festgestellt worden, wäre das Bezirksgericht unzuständig gewesen. Das dann zuständige Landesgericht hätte über einen deutlich höheren Strafrahmen entscheiden müssen.
Urteil
Das Gericht kam zum Schluss, dass es wohl eine eingehende Provokation durch den älteren Mann, insbesondere in dem er den Angeklagten ohrfeigte, gab, jedoch der Angeklagte auch nachdem beide Männer am Boden lagen, auf den älteren Mann einschlug, wodurch dieser verletzt wurde.
Deshalb sprach das Gericht den Angeklagten schuldig. Aufgrund der geltend gemachten Umstände fällte es ein mildes Urteil (drei Monate bedingt).
Rauferei – Körperverletzung
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Rauferei – Körperverletzung
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