Urkundenfälschung
Die „Urkundenfälschung“ ist ein komplexer Tatbestand. Zuerst fragt sich, was eine Urkunde überhaupt ist. Dann fragt sich, wann eine solche gefälscht oder verfälscht ist. Und am Ende fragt man sich, was eine besonders geschützte Urkunde sein soll. Näheres dazu entnehmen Sie dem Strafgesetzbuch (StGB): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296
Der konkrete Fall
Ein Strafgefangener war entflohen. Zuviele Vorstrafen hatte er gesammelt. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) entzog ihm seinen Asylstatus und verhängte ein Aufenthaltsverbot. Auch ließ es die Abschiebung zu. Wohl wegen Letzterem ergriff der Strafgefangene bei guter Gelegenheit die Flucht.
Um dennoch halbwegs legitim leben zu können, entschloss er sich, falsche Urkunden zu besorgen. Diese verwendete er im Rechtsverkehr. Bei einem Bankgeschäft fiel die schlechte Fälschung auf. Die Polizei nahm den Strafgefangenen fest. Dieser wurde nun zum Beschuldigten in einem neuen Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft gegen ihn führte.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete: Fälschung besonders geschützter Urkunden.
Hauptverhandlung
Nachdem das Bundeskriminalamt (BKA) die gefälschte Urkunde kriminologisch untersuchte und eine Totalfälschung attestierte, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Beschuldigten.
Da der Angeklagte bereits vier einschlägige Vorstrafen hatte, war nicht mehr mit Diversion vorzugehen. Einbruchsdiebstahl, versuchter schwerer Raub, illegaler Waffenbesitz und Suchtgifthandel sowie bereits damals Urkundenfälschung bescherten dem Angeklagten einen nicht-ordentlichen Lebenswandel.
Strategie entscheidend
Der versierte und auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwalt, der den Angeklagten verteidigte, wählte in Absprache mit diesem eine gewiefte Strategie um das Schlimmste zu verhindern. Wie wichtig die Verteidigung durch einen auf Strafrecht spazialisierten Rechtsanwalt beziehungsweise Verteidiger in Strafsachen ist, sehen Sie bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/?s=sinnvoll
Durch dementsprechend abgestimmtes Auftreten vor dem Landesgericht konnte der Angeklagte beim Richter einen guten Eindruck erwecken. Zwei Zeugen wurden vernommen. Die Vorgeschichte, die zur Tat führte, wurde erörtert. Begleitumstände, die einen Einblick in die Lebenssituation ermöglichten, wurden dargelegt.
Urteil
Im Endeffekt analysierte der Richter die Sach- und Rechtslage und fällte, trotz der vier Vorstrafen, ein mildes Urteil. Der Angeklagte erhielt 15 Monate Freiheitsstrafe. Davon wurden ihm vom Gericht elf Monate bedingt nachgesehen.