SNIPER – schwere Körperverletzung
Heckenschützen schossen mit Luftdruckwaffen auf Passanten. Mehrere Menschen wurden verletzt. Die gesamten Geschehnisse werden hier zusammengefasst. Lesen Sie mehr: SNIPER – schwere Körperverletzung.
Der Fall war spektakulär und bereits von vielen Medien berichtet:
https://www.heute.at/s/wega-einsatz-in-wien-100272178
Die Anklage
Die Staatsanwaltschaft klagte zwei junge Mänenr an, weil sie von einem Balkon einer Wohung, die mehrere Stockwerke hoch liegt, wahllos auf Passanten schossen. Sie verwendeten dazu Luftdruckwaffen. Die Polizei stellte nach der Hausdurchsuchung mehrere Luftdruckgewehre und -pistolen sicher. Der Besitz dieser Waffen ist grundsätzlich legal. – Im Konkreten jedoch deshalb nicht, da sämtliche Verdächtige beziehungsweise Beschuldigte ein Waffenverbot hatten. Der Wohnungsbesitzer und Besitzer der Waffen, der nicht zu Hause war als die Angeklagten schossen, ebenso.
Versuchte schwere Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft attestierte dem Verhalten der Täter eine versuchte schwere Körperverletzung. Der Fall kam daher vor ein Landesgericht. Die beiden Angeklagten verletzten durch die Schüsse insgesamt fünf Personen.
Der Prozess
Das Gericht, vertreten durch einen Haft- und Rechtsschutzrichter, nahm beide Beschuldigte nach der Tat sofort in Untersuchungshaft. Beide waren einschlägig vorbestraft. Zum Teil wegen schwerer Straftaten: zum Beispiel Raub.
Beide gestanden bei deren Vernehmung als Beschuldigte im Ermittlungsverfahren vor der Polizei teilweise. Dem Eindruck nach wiesen sie sich gegenseitig Schuld zu ums ich selbst zu entlasten.
Beide erhielten, wie es die aktuelle Menschenrechtssituation vorsieht (Art 6 Abs 3 EMRK), einen Verfahrenshelfer. Das ist ein Rechtsanwalt, der für seine Arbeit kein Entgelt erhält sondern vom Staat zur Verteidigung verpflichtet wird, damit dieser den Menschenrechtserfordernissen genüge leistet. Der Steuerzahler kommt im Endeffekt für die Kosten auf.
Einer der Angeklagten erhielt über Freunde und Familie einen Wahlverteidiger. Dies ist eine höchst sinnvolle Vorgangsweise. Näheres dazu sehen Sie bereits hier: https://rechtsanwalt-strobl.at/2020/10/07/heroin-und-kokain-handel-anwalt-sinnvoll/
Der auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen stellte seinen Mandanten auf den Akteninhalt und die bevorstehende Hauptverhandlung so ein, dass daraus die geringst mögliche Strafe für den Angeklagten resultierte. Dazu gehörte, dass weder der von der Staatsanwaltschaft geforderte Widerruf einer bedingten Strafnachsicht aus früherer Verurteilung noch eine Verurteilung als versuchte schwere Körperverletzung erfolgte. Durch die spektakuläre Vorgangsweise berichten vom Prozess viele Medien:
https://www.krone.at/3050497?fbclid=IwAR2v4ZnWma5bYIZvrZAsY9uTotqpUNZM1QdvXyY61xBCannC63USluzuidQ
https://www.heute.at/s/duo-schiesst-in-wien-simmering-wahllos-auf-passanten-100279869
Urteil
Das Gericht verhängte über beide Angeklagte unbedingte Freiheitsstrafen. Über den einen verhängte es sieben Monate, über den anderen, vom Wahlverteidiger vertretenen, fünf Monate – was auch mit dessen geringerer Anzahl an Vorstrafen zu tun hatte. Es verhängte über Letzteren keinen Widerruf, da, wie der Wahlverteidiger richtig vorbrachte, die Probezeit bereits wenige Tage vor der Tat abgelaufen war.
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SNIPER – schwere Körperverletzung
sniper shot at people. several persons injuried.