• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Allgemein

Cannabis-Plantagen vernichten Millionärs-Existenz

Hier soll ein spektakulärer Fall gezeigt werden: Existenzvernichtung durch Cannabisplantagen

by Mag. Andreas Strobl
21. Juni 2024
in Allgemein, Rechts-News, Strafrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Cannabis-Plantagen vernichten Millionärs-Existenz

© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Cannabis-Plantagen vernichten Millionärs-Existenz

Cannabis-Plantagen vernichten Millionärs-Existenz

Cannabis-Plantagen vernichten Millionärs-Existenz: Ein spektakulärer Fall des Betriebs von Cannabisplantagen mit einem fatalen Ausgang für einen Millionär, der Liegenschaften vermietete. Zum Thema Cannabisplantage sehen Sie bereits hier einen Überblick:  https://rechtsanwalt-strobl.at/?s=plantage. Zum Suchtmittelrecht lesen Sie Näheres hier: https://www.ris.bka.gv.at/

Der Fall

Eine Bande von Cannabisplantagenbetreibern verschaffte sich in Österreich Mietverträge zu verschiedenen Liegenschaften, auf denen Plantagen betrieben werden sollten. Dieses Geschäft boomt. Offenbar versuchen sich sogar sehr wohlhabende Personen mit Immobilienbesitz an solchen „Projekten“ zu beteiligen und vermieten deren Liegenschaften.  Man mag es gar nicht glauben, welche bekannte Namen in solchen Akten vorkommen.

Im konkreten Fall ging es um einen fleißigen Mann, der sich über Jahrzehnte durch Arbeit und geschickten Immobilienerwerb ein legales Millionenvermögen erwirtschaftete.

Vor Jahren kam er auf die Idee, einen Teil seiner Immobilien Personen zur Verfügung zu stellen, die darin Cannabisplantagen betrieben. Dafür erhielt er hohe Mieten.

Geheimdienstliche Kommunikationssysteme SKY und ANOM

Durch das Verwenden von Mobiltelefonen, die für Geheimdienste entwickelt wurden und abhör- beziehungsweise entschlüsselungssicher sein sollten, wogen sich die Teilnehmer an diesen kriminellen Aktivitäten in Sicherheit. Als die SKY-Chats entschlüsselt wurden setzte es ab dem 07.06.2021 eine Welle an Festnahmen und Verhaftungen.

Später entwickelte das FBI eine der größten Verbrecherfallen aller Zeiten: Das ANOM-System, das Verbrechern wieder suggerierte, verschlüsselt kommunizieren zu können. In Wahrheit wurde dieses System vom FBI dazu genützt Verbrechen auf der ganzen Welt aufzuklären.

Der hier interessierende Millionär verwendete zwar bloß für kurze Zeit ein solches Kryptohandy, jedoch die Leute, die in der Organisation der Plantagen tätig waren, kommunizierten deutlich mehr und enorm detailliert.

Dadurch gelang es eine Vielzahl an Gesprächen auszuwerten.

Anklage

Die Staatsanwaltschaft brachte letztlich die Ergebnisse aus diesen Auswertungen, verbunden mit sonstigen Ermittlungsergebnissen, mittels Anklageschrift vor Gericht.

Darin klagte sie schwerste Suchtmitteldelikte an. Im konkreten Fall drohten dafür bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Bereits vor der Hauptverhandlung vor Gericht beschlagnahmte dieses zwei Grundstücke des angeklagten Millionärs. Diese Grundstücke waren jeweils Millionen wert.

Vernichtende justizielle Instrumente

Viele Kriminelle sind sich der Tragweite ihrer Handlungen nicht in vollem Umfang bewusst. Sie meinen, wenn sie einmal erwischt werden sollten, droht ihnen eine Freiheitsstrafe, die schon nicht so schlimm sein werde.

Sie vergessen jedoch, wenn sie wohlhabend sind, wesentlich tragischere Instrumente:

Einerseits werden Gegenstände, die für die Begehung strafbarer Handlungen verwendet werden, konfisziert. Das heisst, der Staat zieht diese Gegenstände ein und verwertet sie.

Andererseits nimmt die Justiz den Straftätern die Vorteile aus den begangenen Straftaten weg. Man nennt dies Verfall.

Konkretes Beispiel

In einem konkreten Beispiel bedeutet dies Folgendes:

Ein Mann besitzt Immobilien im Wert von drei Millionen Euro. All dies schuf er sich durch jahrzehntelange Arbeit.

Wird dieser Millionär verurteilt, weil er seine Liegenschaften zur Erzeugung von Cannabis zur Verfügung stellte, werden ihm die Liegenschaften konfisziert. Es nimmt ihm die Justiz also sein Hab und Gut, im konkreten die Liegenschaften, weg.

Sollten dann noch Vermögenswerte übrig bleiben, zum Beispeil andere Häuser, Autos, Sparguthaben, nimmt die Justiz davon einen Betrag weg, der den Gewinnen aus der strafbaren Handlung entspricht. Sollten dies zum Beispiel 500.000 Euro sein, verwertet die Justiz sämtliche Vermögenswerte (andere Häuser, Autos, Sparguthaben) so lange und so weit bis die 500.000 Euro abgeschöpft sind.

Am Ende bleibt dem Millionär nichts und für mehrere Jahre hat er auch noch im Gefängnis zu sitzen.

Fazit: Wer wohlhabend ist, etwas zu verlieren hat, sollte sich ja nicht an kriminellen Machenschaften mit dem Ziel der Vermögensvermehrung beteiligen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Cannabis-Plantagen vernichten Millionärs-Existenz

двокат lawyer Odvjetnik Advokat avocat avukat 弁護士 փաստաբան адвокат δικηγόρος ügyvéd юрист právník ทนายความ abogado odvetnik avvocatoمحامي وکیل وکالت

Kokain Cocaine cocaină Kōkīna ਕੋਕੀਨ cocaina kokainë կոկաին kokaínu кокаин Kěkǎyīn 可卡因 cocaína โคเคน Khokhen cocaïne kokaḯni κοκαΐνη kokaina

Cannabis-Plantagen vernichten Millionärs-Existenz
Tags: ANOMCannabisplantageFBIKryptohandySKY
Previous Post

Cannabishandel – der Anwalt zahlte sich aus

Next Post

Staatsbürgerschaft – einige Unsinnigkeiten

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl