Staatsbürgerschaft – einige Unsinnigkeiten
In diesem Beitrag sollen einige Kuriositäten im Staatsbürgerschaftsrecht anhand von einigen simplen Beispielen gezeigt werden. MaW: Staatsbürgerschaft – einige Unsinnigkeiten.
Die Unsinnigkeit im STAATSBÜRGERSCHAFTS-Recht anhand von vier Beispielen:
A beantragt die österreichische Staatsbürgerschaft und erfüllt alle Voraussetzungen. Nach der Antragstellung begeht er eine Straftat und wird verurteilt. A erhält die Staatsbürgerschaft.
B beging eine viel geringere Straftat als A und beantragt DANN die Staatsbürgerschaft. Er erhält sie nicht.
C erfüllt alle Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft. Nach der Antragstellung wird er ein Sozialfall. Er erhält die Staatsbürgerschaft.
D erfüllt alle Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft, bloß EIN Monat hat er zu wenig verdient. Obwohl D im Zeitpunkt der möglichen Verleihung (viele Monate nach der Antragstellung – womöglich dann schon in zweiter Instanz vor einem Verwaltungsgericht) NUN auch die Einkommensvoraussetzungen erfüllt, erhält er die Staatsbürgerschaft NICHT.
Dies alles ist möglich, weil der Gesetzgeber auf den ZEITPUNKT der ANTRAGSTELLUNG und nicht auf den Zeitpunkt der VERLEIHUNG abstellt.
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Grundsätzlich ist der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft schwer. In manchen Fällen hingegen wundert man sich über die Verleihung. Das dürfte darauf zurück zu führen sein, dass es immense regionale Unterschiede gibt. Dies deshalb, da die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde zuständig ist. Und: „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Das soll heissen: Wenn eine Staatsbürgerschaft erteilt wird, gibt es kaum jemanden, der sich dagegen wehren wird, da es ja außer dem Antragsteller keine Partei gibt. https://rechtsanwalt-strobl.at/2023/08/07/staatsbuergerschaft-durch-beschwerde/
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