Ein Gnadengesuch hinsichtlich der Eintragungen im Strafregister soll bewirken, dass Eintragungen im Strafregister nicht mehr aufscheinen, die aufgrund von Verurteilungen zu begangenen Straftaten erfolgt waren.
Im konkreten Fall war ein wegen der Begehung von Suchtmitteldelikten in den Jahren 2004 und 2005 Vorbestrafter am Ergreifen von für ihn guten Arbeitsplätzen gehindert, da er bei sämtlichen Arbeitgebern eine Strafregisterbescheinigung vorzulegen hatte, aus der sich seine kriminelle Vergangenheit offenbarte.
Sämtliche Eintragungen im Strafregister wären erst im Juli 2018 getilgt worden. Der Bittsteller ist inzwischen Vater und hat eine Lebensgefährtin und wollte für diese beiden und sich ein besseres Leben durch besseren Verdienst, was ihm aufgrund seiner inzwischen absolvierten Ausbildungen auch möglich gewesen wäre. Dem standen jedoch Eintragungen im Strafregister entgegen, die dazu führten, dass ihn sämtliche Arbeitgeber, bei denen er sich beworben hatte, abgelehnt hatten und er sich in Hilfsarbeiter-Jobs verdingen musste.
Daher suchte der Bittsteller mich als Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen auf. Nach einer eingehenden Befundaufnahme zu den verübten Straftaten und den dazu ergangenen Verurteilungen und dem Leben des Bittstellers seit damals sowie seiner beruflichen Pläne und Ziele für die Zukunft wurde ein Gnadengesuch verfasst.
Mit Entschließung von Mitte Juni 2015 des Bundespräsidenten wurde ein „Gnadenerweis“ in Form der Beschränkung der Auskunft aus dem Strafregister über die Verurteilungen gewährt.
Das bedeutet, dass ab nun der Bittsteller für private Zwecke, wie eben der Arbeitsplatzsuche, eine Strafregisterbescheinigung erhält, in der seine Verurteilungen nicht mehr aufscheinen und er daher für seine Arbeitgeber als nicht vorbestraft erscheint.
Anzuraten ist, dass ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht oder Strafverteidiger ein Gnadengesuch verfasst. Dieses muss bestimmte Kriterien enthalten und es müssen bestimmte Voraussetzungen berücksichtigt werden, wie zB der Ablauf einer bestimmten Dauer der Tilgungsfrist.
Insbesondere aus beruflichen Gründen, wenn also die Ausübung eines bestimmten Berufes angestrebt wird, ist ein Gnadengesuch oft die einzige Möglichkeit als nicht vorbestraft zu erscheinen, was heutzutage bei den meisten Arbeitsplätzen vorausgesetzt wird. Der Rechtsanwalt oder Verteidiger in Strafsachen kennt üblicherweise die wichtigsten Parameter und verfügt über die notwendige Erfahrung darüber, ob ein Gnadengesuch sinnvoll ist oder nicht.
Aus der Sicht eines Rechtsanwaltes der auf Strafrecht spezialisiert ist oder eines Verteidigers in Strafsachen und auch aus der Sicht vieler Verurteilter erscheinen die Eintragungen im Strafregister und die relativ langen Tilgungsfristen oftmals weit schlimmer als die verbüßte Strafhaft. Diese Repressalie wirkt bedeutend länger fort und hindert einen Verurteilten oft über viele Jahre an der Ausübung eines adäquaten Berufes. Dies gilt im Übrigen auch für Selbständige die einem Ausschluss von der Gewerbeausübung unterliegen sollten sie Vorstrafen aufweisen.