Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, Cannabiskraut (Wirkstoffe: Delta-9-THC und THCA), Kokain (Wirkstoff: Cocain) und Ecstasy (Wirkstoffe: MDMA ua) in einer die Grenzmenge übersteigenden Menge durch gewinnbringenden Verkauf anderen überlassen zu haben und zwar cirka zwei Kilogramm Cannabis und cirka 240 Gramm Kokain sowie eine Vielzahl an Cannabispflanzen besessen zu haben um daraus Cannabisprodukte zu ernten sowie Cannabis und Kokain besessen und zum Teil selbst gebraucht zu haben.
Aus den Gründen der Tatbegehungsgefahr wurde über den Beschuldigten die Untersuchungshaft verhängt, da sich der Beschuldigte durch den Verkauf seit längerer Zeit ein regelmäßiges Einkommen erwirtschaftete, sich damit seinen Lebensunterhalt und seinen eigenen Suchtgiftbedarf finanzierte und aufgrund seiner sonstigen Einkommens- und Vermögenslosigkeit konkret zu befürchten war, dass er neuerlich gegen dasselbe Rechtsgut gerichtete strafbare Handlungen mit schweren Folgen begehen würde, wobei ihm die mehrfache Tatbegehung angelastet wurde.
Durch entsprechendes Vorbringen und Bescheinigen konnte das Gericht davon überzeugt werden, dass die angenommene Gefahr nicht mehr besteht und der Beschuldigte konnte auf freien Fuß gesetzt werden.