Unternehmensrecht

Meine Tätigkeiten im Bereich des Unternehmensrechts beschränken sich auf einige wenige Gebiete. Scheuen Sie dennoch nicht davor zurück, mich zu kontaktieren. Sollte ich Ihr Problem nicht lösen können, empfehle ich Ihnen eine geeignete Kanzlei. Ich werde für Sie in fast allen Bereichen im Unternehmensrecht tätig die vorwiegend mit Strafrecht oder Fremdenrecht zu tun haben. Beispielsweise sind hier Anträge auf Nachsicht vom Gewerbeausschluss nach der Gewerbeordnung gemeint: Darunter versteht man jene Anträge mit denen die Zulassung zu einem Gewerbe nach einer strafrechtlichen Verurteilung begehrt werden. Oft haben strafrechtliche Verurteilungen den Ausschluss von der Gewerbeausübung zur Folge. Mit einem solchen Antrag soll dies wieder geändert werden. Zu diesem Gebiet gehören auch alle im Zusammenhang mit einem Unternehmen begangene Straftaten. Aktuell ist der sogenannte "Kurzarbeitszeitmissbrauch" ein solches Thema. Rechtlich gesehen, ist ein solcher Missbrauch Betrug. Auch das Verwaltungsstrafrecht ist vom Thema Unternehmensrecht umfasst, wenn ein Unternehmen gegen Verwaltungsstrafrecht verstößt.

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