Ich werde im Unternehmensrecht tätig, wenn Sie gegen Straf- oder Fremdenrecht verstoßen hatten.
Anträge auf Nachsicht vom Gewerbeausschluss nach der Gewerbeordnung sind davon auch umfasst: Die Gesetze verbieten nach strafrechtlichen Verurteilungen oft die Ausübung eines Gewerbes. Diese Anträge begehren die Zulassung oder Wiederzulassung zu einem Gewerbe.
Zum Unternehmensrecht gehören auch alle im Zusammenhang mit einem Unternehmen begangene Straftaten. Der sogenannte „Kurzarbeitszeitmissbrauch“ ist aktuell ein solches Thema. Ein solcher Missbrauch ist Betrug. Weitere Beispiele sind die „Kridadelikte“.
Zum Unternehmensrecht gehört auch das Verwaltungsstrafrecht, wenn ein Unternehmen gegen diese Normen verstößt.
Kontaktieren Sie mich dennoch! Ich empfehle Ihnen eine geeignete Kanzlei, sollte ich Ihr Problem nicht lösen können.