Ursprünglich war vom Gesetzgeber geplant gewesen, die Wertgrenze für die Zuständigkeitsverschiebung vom Bezirksgericht zum Landesgericht ab dem 01.01.2015 auf 20.000 Euro zu erhöhen. MaW: Würde man in einer Sache eine Klage mit einem Streitwert von 22.000 Euro einbringen, wäre das Landesgericht zuständig gewesen, bei einem Streitwert von zB 19.000 Euro das Bezirksgericht.
Nun hat jedoch der Nationalrat am 22.10.2014 beschlossen, die Wertgrenze bis auf weiteres nicht zu erhöhen, sodass die Bezirksgerichte weiterhin bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro zuständig bleiben.