Am 22.12.2014 wurde kundgemacht, dass die Suchtgift-Grenzmengenverordnung (SGV) und die Psychotropen-Grenzmengenverordnung (PGV) geändert werden, sodass der Wirkstoff Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), besser bekannt als Liquid Ecstasy oder KO-Tropfen, nunmehr ab 01.01.2015 als Suchtgift gemäß Anhang IV der Suchtgiftverordnung eingestuft wird. Die Grenzmenge bleibt mit 200 Gramm gleich.