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Startseite Gewerberecht

Tabakgesetz – Größe der Zigarettenpackungen neu

von Mag. Andreas Strobl
am 20. Februar 2015
in Gewerberecht, Rechts-News, Unternehmensrecht
Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Tabakgesetz, BGBl. Nr. 431/1995 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr 120/2008, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 2 lautet:

„(2) Das In-Verkehr-Bringen von Einzelzigaretten, unverpackten Zigaretten oder Zigarettenpackungen in einer anderen Packungsgröße als 20 oder 25 Stück ist verboten.“

2. In § 18 wird nach Abs. 7 folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) § 2 Abs. 2 in der Fassung BGBl I Nr. 5/2015 tritt ab 1.1.2016 in Kraft“

Tags: AnwaltRechtsanwaltStrafverteidigerVerteidiger in Strafsachen
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