• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Gewerberecht

Klage abgewiesen und Mandanten die Zahlung von 7.000 Euro erspart

by Mag. Andreas Strobl
7. August 2015
in Gewerberecht, Rechts-News, Unternehmensrecht, Zivilrecht

Ein Mandant suchte vor Jahren jemanden, der ihm eine Webseite gestaltet. Er fand einen Privaten der von ihm eine Anzahlung von 550 Euro entgegennahm. Einige Wochen später erhielt er einen Zugangscode für eine Website, bemerkte dabei jedoch, dass bloß eine Domain und ein Platz für eine Website reserviert war. Versuche den privaten Vertragspartner zu kontaktieren scheiterten, dieser war untergetaucht.

Einige Wochen später erhielt mein Mandant ein Schreiben von einem Unternehmen verbunden mit einer Zahlungsaufforderung über 4.500 Euro. Mein Mandant bezahlte dies nicht, weshalb er von einem Rechtsanwalt ein Mahnschreiben erhielt. ER bezahlte weiterhin nicht, da er nie mit diesem Unternehmen einen Vertrag geschlossen hatte.

Bei der Wirtschaftskammer und später bei seinem Rechtsanwalt wurden die diversen Mahnschreiben des Unternehmens als unseriös eingestuft, da sie, abgesehen von einer Vielzahl an Schreibfehlern, das Entstehen erheblicher Mehrkosten ankündigten und mit „Anwalt, Polizei, Gericht……….!!“ gedroht wurde.

Letztlich erdreistete sich das Unternehmen und brachte eine Mahnklage beim Bezirksgericht ein.

Der Gipfel der Unverschämtheit und Unfähigkeit des klagenden Unternehmens wurde erreicht, als zur ersten Tagsatzung niemand für die klagende Partei bei Gericht erschienen war. Deshalb erging ein negatives Versäumungsurteil.

Den Gipfel erreichte das klagende Unternehmen jedoch dann, als es, nun vertreten durch einen Rechtsanwalt, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und eine Berufung einbrachte. Darin wurde argumentiert, dass sich der Kläger krankheitsbedingt entschuldigt hätte und der Richter dies nicht zur Kenntnis nehmen wollte. Weiters seien beantragte Zeugen nicht gehört worden, weshalb jedenfalls eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens in der Berufung geltend gemacht wurde.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung wurde postwendend vom Erstgericht zurückgewiesen, da einerseits die Frist dafür versäumt worden war und andererseits ein Formfehler in dem Antrag vorlag.

Der Rechtsanwalt des beklagten erstattete eine Berufungsbeantwortung und sprach sich mit einer Vielzahl an Argumenten gegen die Stattgebung der Berufung aus.

Nun erging vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien das Urteil, mit dem der Berufung des Klägers keine Folge gegeben wurde, indem die Nichtigkeitsberufung verworfen und der restlichen Berufung die Berechtigung abgesprochen wurde.

Dem Mandanten, dem Beklagten, wurde daher die Zahlung von etwas mehr als 4.500 Euro an Werklohn und Prozesskosten in der Höhe von cirka 2.000 Euro erspart.

Tags: AntragBezirksgerichtGerichtLandesgerichtRechtsanwalt
Previous Post

Wann wird ein Strafverfahren eingestellt – wie ratsam ist die Vertretung durch einen Strafverteidiger?

Next Post

Sehr mildes Urteil bei mehreren gewerbsmäßigen Diebstählen

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl