• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

Schlepperei von Flüchtlingen endet mit Schuldspruch aber mildem Urteil – Gewerbsmäßigkeit nicht erwiesen

by Mag. Andreas Strobl
14. August 2015
in Rechts-News, Strafrecht

Der Angeklagte hatte in Ungarn ein Fahrzeug und den Auftrag sieben Personen nach Österreich zu bringen übernommen.

Angeklagt wurde Schlepperei nach dem Femdenpolizeigesetz in gewerbsmäßiger Absicht und in Bezug auf eine größere Zahl von Fremden.

Der Strafantrag ließ von seiner Formulierung sogar eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zu, dabei wäre jedoch der Einzelrichter am Landesgericht gar nicht zuständig gewesen.

Zur Tathandlung war der Angeklagte geständig: Er hatte über einen Freund jemanden kennen gelernt, der ihm die Möglichkeit verschafft hatte, ein Kraftfahrzeug von Ungarn nach Wien zu bringen und dabei Personen zu befördern. Der Angeklagte sollte dafür pro geschleppter Person 200 Euro erhalten. Da das Durchschnittseinkommen im Heimatland des Angeklagten cirka 300 Euro beträgt, er selbst jedoch bloß 100 Euro verdient und für eine Frau und zwei Kinder sorgepflichtig ist, nahm er dieses Angebot an, da es ihm ja ein Jahreseinkommen durch einen Zeitaufwand von bloß einem Tag verschaffen würde.

Der Angeklagte wurde gemeinsam mit einer weiteren Person nach Ungarn gebracht, wo bereits die Kraftfahrzeuge und die zu schleppende Personen vorbereitet waren. Im Konvoi sollten die insgesamt 13 Personen nach Wien gebracht werden. Dort waren die mit acht und sieben Personen deutlich zuviel besetzten Kraftfahrzeuge jedoch Passanten aufgefallen, die die Polizei alarmierten, wodurch es zur Festnahme eines Angeklagten und zur Ausforschung des anderen Angeklagten kam.

Unwissend und finanziell auch nicht in der Lage verzichteten beide Angeklagten bei ihrer ersten Einvernahme auf die Beiziehung eines Rechtsanwaltes für Strafrecht oder Verteidiger in Strafsachen. Dadurch kam es auch zu ungünstigem Aussageverhalten, sodass letztlich auch kein großer Verteidigungsspielraum mehr blieb.

Da beide Täter in Untersuchungshaft genommen wurden, war die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt oder Verteidiger in Strafsachen notwendig.

Dadurch konnte immerhin in der Hauptverhandlung eine, von der Staatsanwaltschaft angenommene Qualifizierung, jene der Gewerbsmäßigkeit, durch gute Argumente ausgeschlossen werden.

Durch mildernde Umstände konnte ein mildes Urteil erreicht werden: Statt bis zu 60 Monate Freiheitsstrafe, bei einer Mindeststrafe von sechs Monaten, wurde der Angeklagte zu 15 Monaten verurteilt, wobei ihm ein Teil von zehn Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde.

 

Tags: RechtsanwaltStrafrechtStrafverteidigerVerteidiger in Strafsachen
Previous Post

Sehr mildes Urteil bei mehreren gewerbsmäßigen Diebstählen

Next Post

Urteil im medial Aufsehen erregenden Schlepperprozess

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl