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Startseite Rechts-News

Freisprüche und sehr milde Urteile wegen VERSICHERUNGSBETRUG ua Delikte

von Mag. Andreas Strobl
am 3. März 2016
in Rechts-News, Strafrecht

Eine vierköpfige Familie war im Verdacht gestanden, mehrere Raubüberfälle und Einbruchsdiebstähle vorgetäuscht zu haben um von ihren Versicherungen Schadenersatz zu erhalten.

Insgesamt ging es um einen Schadensbetrag von cirka 35.000 Euro, versucht wurden weitere cirka 45.000 Euro.

Zu insgesamt zwölf Fakten wurde der Betrug entweder vollendet oder versucht, dazu vorgeworfen, Beweismittel gefälscht zu haben, vor den Ermittlungsbehörden falsch ausgesagt zu haben und die Begehung einer strafbaren Handlung wissentlich vorgetäuscht zu haben.

Ursprünglich betrug der Strafrahmen bei einem der Angeklagten ein bis zehn Jahre, für die anderen sechs Monate bis fünf Jahre.

Durch die Strafrechtsreform ab 01.01.2016 war bloß ein Strafrahmen von bis zu drei Jahren anzunehmen, der durch das Günstigkeitsprinzip auch anzuwenden war.

Nach einer ersten Hauptverhandlung in der sämtliche Vorwürfe bestritten wurden, eine Vielzahl an Beweisanträgen gestellt wurden, die das Verfahren über eine lange zeit aufrechterhalten hätten können, wurde in der zweiten Hauptverhandlung die Verantwortung geändert und wurden beinahe sämtliche Vorwürfe eingestanden, teilweise Schadensgutmachung geleistet, privatrechtliche Ansprüche teilweise anerkannt, weshalb  milden Urteilen nichts im Wege stand:

Es wurden zwölf, acht und sieben Monate zur Gänze bedingte Freiheitsstrafen für eine Probezeit von je drei Jahren ausgesprochen.

Zu vier Vorwürfen gab es Freisprüche.

Vom Verfall wurde abgesehen.

Die Urteile wurden sofort rechtskräftig.

Tags: BetrugFreispruchRechtsanwaltStaatsanwaltschaftStrafverteidigerVersicherung
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