• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Fremdenrecht

Antrag auf Aufenthalt abgewiesen – hier Geborener müsste ausreisen. Beschwerde wurde stattgegeben, Antragsteller erhält „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“

von Mag. Andreas Strobl
am 22. Juni 2016
in Fremdenrecht, Rechts-News, Strafrecht

Der Beschwerdeführer weist in Österreich vier, im Ausland eine strafrechtliche Verurteilung auf. Darunter befanden sich schwerer Raub, dauernde Sachentziehung, unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen, Suchtmitteldelikte, Geldwäsche und Veruntreuung. Deshalb kam die belangte Behörde zum Schluss, der Beschwerdeführer sei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit und wies den Antrag ab.

Auch das Familienleben des Beschwerdeführers in Österreich und dass er bereits in seiner Kindheit nach Österreich gekommen war, vermochte nicht gravierend genug sein um dem Beschwerdeführer einen Aufenthaltstitel in Österreich zu erlauben.

Der dagegen erhobenen Beschwerde, in der umfassend Argumente vorgebracht und eine mündliche Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht beantragt wurde, wurde stattgegeben.

Das am Landesverwaltungsgericht geführte Verfahren habe ergeben, dass der Beschwerdeführer durch ganz bestimmte, der österreichischen Sicherheit und Ordnung sogar dienende Umstände, immer wieder in gewisse Konflikte geraten war. Dazu kommt, dass das Privat- und Familienleben, mit Kindern die in Österreich geboren und aufgewachsen sind, mit einer in Österreich vom Beschwerdeführer abgeschlossenen Berufsausbildung, mit hier lebenden weiteren Familienangehörigen, der Integration des Beschwerdeführers etc sowie der mangelnden Bindung zum Heimatstaat, in der Interessenabwägung zwischen einer allfälligen Gefährdung der Sicherheit in Österreich, die jedoch ohnehin aufgrund bestimmter Umstände zu Gunsten des Beschwerdeführers zu werten war, jedenfalls das Interesse an einem Verbleib des Beschwerdeführers in Österreich deutlich gegenüber einer Rückkehr des Beschwerdeführers in sein Heimatland zu beurteilen war.

 

Tags: AufenthaltsverbotLandesverwaltungsgerichtRot-Weiß-Rot - KarteUrteil
Vorheriger Beitrag

Diversion - ein Beispiel und Neues im Gesetz mit Materialien

Nächster Beitrag

Polizei erhält erweiterte Befugnisse zur Verhinderung von Straftaten

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • „Therapie statt Strafe“ – Wissenswertes
  • Waffenverbot wegen Depression – aufgehoben
  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • „Therapie statt Strafe“ – Wissenswertes
  • Waffenverbot wegen Depression – aufgehoben
  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}