• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Fremdenrecht

Antrag auf Aufenthalt abgewiesen – hier Geborener müsste ausreisen. Beschwerde wurde stattgegeben, Antragsteller erhält „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“

von Mag. Andreas Strobl
am 22. Juni 2016
in Fremdenrecht, Rechts-News, Strafrecht

Der Beschwerdeführer weist in Österreich vier, im Ausland eine strafrechtliche Verurteilung auf. Darunter befanden sich schwerer Raub, dauernde Sachentziehung, unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen, Suchtmitteldelikte, Geldwäsche und Veruntreuung. Deshalb kam die belangte Behörde zum Schluss, der Beschwerdeführer sei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit und wies den Antrag ab.

Auch das Familienleben des Beschwerdeführers in Österreich und dass er bereits in seiner Kindheit nach Österreich gekommen war, vermochte nicht gravierend genug sein um dem Beschwerdeführer einen Aufenthaltstitel in Österreich zu erlauben.

Der dagegen erhobenen Beschwerde, in der umfassend Argumente vorgebracht und eine mündliche Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht beantragt wurde, wurde stattgegeben.

Das am Landesverwaltungsgericht geführte Verfahren habe ergeben, dass der Beschwerdeführer durch ganz bestimmte, der österreichischen Sicherheit und Ordnung sogar dienende Umstände, immer wieder in gewisse Konflikte geraten war. Dazu kommt, dass das Privat- und Familienleben, mit Kindern die in Österreich geboren und aufgewachsen sind, mit einer in Österreich vom Beschwerdeführer abgeschlossenen Berufsausbildung, mit hier lebenden weiteren Familienangehörigen, der Integration des Beschwerdeführers etc sowie der mangelnden Bindung zum Heimatstaat, in der Interessenabwägung zwischen einer allfälligen Gefährdung der Sicherheit in Österreich, die jedoch ohnehin aufgrund bestimmter Umstände zu Gunsten des Beschwerdeführers zu werten war, jedenfalls das Interesse an einem Verbleib des Beschwerdeführers in Österreich deutlich gegenüber einer Rückkehr des Beschwerdeführers in sein Heimatland zu beurteilen war.

 

Tags: AufenthaltsverbotLandesverwaltungsgerichtRot-Weiß-Rot - KarteUrteil
Vorheriger Beitrag

Diversion - ein Beispiel und Neues im Gesetz mit Materialien

Nächster Beitrag

Polizei erhält erweiterte Befugnisse zur Verhinderung von Straftaten

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Sozialbetrug – Freispruch
  • Korruption, Betrug und Untreue
  • Strafrecht im Bauwesen oder Baustrafrecht
  • Hitlergruß – Freispruch
  • Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Sozialbetrug – Freispruch
  • Korruption, Betrug und Untreue
  • Strafrecht im Bauwesen oder Baustrafrecht
  • Hitlergruß – Freispruch
  • Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um Ihr Nutzungserlebnis zu optimieren. Cookies akzeptierenInformationen zum Datenschutz
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN