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Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

Untersuchungshaft aufgehoben – trotz 40 schwerer Delikte

von Mag. Andreas Strobl
am 6. Juli 2016
in Rechts-News, Strafrecht

Warum ein spezialisierter Strafverteidiger immer Sinn macht? Der Beschuldigte stand im Verdacht 40 Einbruchsdiebstähle, großteils in Wohnstätten, gemeinsam mit zumindest zwei weiteren Tätern begangen zu haben. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Über sämtliche Beteiligte wurde die Untersuchungshaft verhängt, nachdem sie auf der Autobahn angehalten wurden und Diebsgut in beträchtlichem Wert vorgefunden wurde, darunter Schmuck und Luxusuhren.

Trotz der Empfehlung, die grundsätzlich von einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Verteidiger in Strafsachen bzw Strafverteidiger jedenfalls zu geben ist, nämlich die Aussage zu verweigern, hatte der Beschuldigte eine Aussage vor der Polizei abgegeben. Dabei verantwortete sich der Festgenommene umfassend geständig. Deshalb wurde über ihn die Untersuchungshaft verhängt.

Durch das Einschreiten eines Strafverteidigers bzw auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwaltes konnten alle Möglichkeiten ausgelotet und ein umfassender Enthaftungsantrag gestellt werden.

Dieser hatte zur Folge, dass das Erstgericht tatsächlich die Untersuchungshaft aufhob und die Enthaftung  anordnete. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft eine Beschwerde erhoben.

Nun hatte das Oberlandesgericht zu entscheiden. Dieses bestätigte die Entscheidung des Erstgerichtes und gab diesem und dem Strafverteidiger bzw Rechtsanwalt für Strafsachen Recht und bestätigte die Enthaftung unter Anwendung umfassender gelinderer Mittel, die allesamt auch vom Beschuldigten bisher eingehalten wurden.

Tags: EinbruchsdiebstahlErmittlungsverfahrenPolizeiStrafverteidigerUntersuchungshaft
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Mag. Andreas Strobl

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