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Startseite Rechts-News

Suchtmittelrecht – 4 Kilo Cannabis – teilbedingte Freiheitsstrafe

von Mag. Andreas Strobl
am 17. August 2016
in Rechts-News, Strafrecht

Der Angeklagte hatte seit Jahren mit insgesamt vier Kilo Cannabiskraut, also eine große Menge, gegen Entgelt an Suchtmittelabnehmer überlassen. Dazu wurde er von seinen Abnehmern angerufen und anschließend in die Wohnung des Angeklagten bestellt, wo es zu den Verkäufen kam.

Der Reinheitsgrad des Suchtgiftes betrug knapp 20 % THCA und etwas mehr als 1 % Delta-9-THC. Deshalb wurde die 25-fache Grenzmenge überschritten, was einen Strafrahmen von einem bis zu 15 Jahren ergibt.

Über den Angeklagten, im Ermittlungsverfahren noch Beschuldigten wurde die Untersuchungshaft verhängt. Näheres dazu hier: https://www.rechtsanwalt-strobl.at/fachgebiete/strafrecht/Untersuchungshaft/.

Bereits spätestens hier, besser natürlich noch bei der Festnahme bzw der ersten Einvernahme, ist dringend die Verteidigung durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Verteidiger in Strafsachen empfohlen vorzugsweise noch auf Suchtmittelrecht nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) spezialisiert, da dieses Gesetz und die dazu korrespondierenden Verordnungen, zB die Suchtgift- Verordnung, ausgesprochen spezielle Regelungen enthalten, die sehr kompliziert geregelt sind.

Näheres zur Sinnhaftigkeit der Vertretung durch einen Spezialisten siehe hier: https://www.rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2015/sehr-mildes-urteil-bei-einbruchsdiebstahl-sinnhaftigkeit-einer-vertretung-durch-rechtsanwalt-und-verteidiger-in-strafsachen/ und hier https://www.rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2015/wann-wird-ein-strafverfahren-eingestellt-wie-ratsam-ist-die-vertretung-durch-einen-strafverteidiger/.

In der Hauptverhandlung hatten sich die ursprünglich in der Anklageschrift vorgeworfenen Verkaufsmengen drastisch reduziert. Letztlich verblieben jedoch noch immer cirka 4 Kilogramm Cannabiskraut.

Letztlich wurden über den Angeklagten 21 Monate Freiheitsstrafe verhängt, wobei jedoch ein Teil von 14 Monaten bedingt nachgesehen wurde, was bedeutet, dass der Angeklagte bloß sieben Monate Freiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen muss, wobei ihm die Untersuchungshaft als Vorhaft angerechnet wurde.

Mehr zum Strafrecht ganz allgemein finden Sie hier: https://www.rechtsanwalt-strobl.at/fachgebiete/strafrecht/.

Tags: CannabisRechtsanwalt WienSuchtgiftSuchtmittel
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