• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

von Mag. Andreas Strobl
am 9. Oktober 2016
in Rechts-News, Strafrecht

Verhetzung – Judikatur nach der Gesetzesänderung am 01.01.2016

 Der Angeklagte hatte in einem sozialen Medium geäußert „Islam-Gelehrte fordern Verbot von Weihnachten. Dieses Gesindel gehört verboten. In Paris ist der Notstand wegen euch ausgerufen worden. Ich warte nur mehr bis es in Österreich so weit ist, dann geh ich euch Eselficker ausradieren.“.

Und weiter: „Es dauert nicht mehr lange, bis das passiert, was ich euch immer sage. Nur ich werde mich nicht verstecken. Jeden Musl in Österreich werde ich abschlachten, bis keiner mehr da ist. Mir ist egal, ob dieses Gesindel hier geboren ist oder nicht. Musl ist Musl und hat auf christlichem Boden nichts verloren. Scheiss Abschaum.“.

Dafür wurde der Angeklagte wegen des zweifachen Vergehens der Verhetzung verurteilt, da das Gericht davon ausging, dass es dem Angeklagten darauf ankam, eine nach den vorhandenen Kriterien der Religion definierte Gruppe von Personen, in einer Weise beschimpfen wollte, dass es vielen Menschen zugänglich wurde, in deren Menschenwürde verletzen wollte, um diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen und herabzusetzen.

Dafür erhielt der Angeklagte, der nicht geständig war eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen oder im Nichteinbringungsfall eine Freiheitsstrafe von 150 Tagen.

Tags: Anwalt für StrafrechtRechtsanwalt für StrafrechtStrafrechtStrafverteidiger
Vorheriger Beitrag

Einstellung des Verfahrens wegen Zurechnungsunfähigkeit im Tatzeitpunkt

Nächster Beitrag

Schwerer gewerbsmäßiger Betrug – sehr mildes Urteil bei einem Schaden bis zu 70.000 Euro

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung
  • KOKAIN – wieviel ist erlaubt?
  • Elektronisch überwachter Hausarrest – Fußfessel

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Verleumdung – erklärt an einem konkreten Fall
  • Urkundenfälschung
  • Mord, Blutschande, Vergewaltigung
  • KOKAIN – wieviel ist erlaubt?
  • Elektronisch überwachter Hausarrest – Fußfessel

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}