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Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

von Mag. Andreas Strobl
am 9. Oktober 2016
in Rechts-News, Strafrecht

Verhetzung – Judikatur nach der Gesetzesänderung am 01.01.2016

 Der Angeklagte hatte in einem sozialen Medium geäußert „Islam-Gelehrte fordern Verbot von Weihnachten. Dieses Gesindel gehört verboten. In Paris ist der Notstand wegen euch ausgerufen worden. Ich warte nur mehr bis es in Österreich so weit ist, dann geh ich euch Eselficker ausradieren.“.

Und weiter: „Es dauert nicht mehr lange, bis das passiert, was ich euch immer sage. Nur ich werde mich nicht verstecken. Jeden Musl in Österreich werde ich abschlachten, bis keiner mehr da ist. Mir ist egal, ob dieses Gesindel hier geboren ist oder nicht. Musl ist Musl und hat auf christlichem Boden nichts verloren. Scheiss Abschaum.“.

Dafür wurde der Angeklagte wegen des zweifachen Vergehens der Verhetzung verurteilt, da das Gericht davon ausging, dass es dem Angeklagten darauf ankam, eine nach den vorhandenen Kriterien der Religion definierte Gruppe von Personen, in einer Weise beschimpfen wollte, dass es vielen Menschen zugänglich wurde, in deren Menschenwürde verletzen wollte, um diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen und herabzusetzen.

Dafür erhielt der Angeklagte, der nicht geständig war eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen oder im Nichteinbringungsfall eine Freiheitsstrafe von 150 Tagen.

Tags: Anwalt für StrafrechtRechtsanwalt für StrafrechtStrafrechtStrafverteidiger
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