• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

Jugendbande verprügelt Mädchen und filmt die Tat

by Mag. Andreas Strobl
9. Februar 2017
in Rechts-News, Strafrecht

Vor wenigen Monaten erregte ein Fall weit über die österreichischen Landesgrenzen hinaus größtes Aufsehen: Einem 15-jährigen Mädchen wurde der Kiefer gebrochen und die Bande filmte dieses Ereignis. Das Entsetzen war angesichts des „Miterlebens“ der Tat für Millionen von Sehern dieses Videos enorm.

Was war geschehen:

Am Tag der Tatbefand sich das Opfer mit einer Freundin im „Donauzentrum“ und traf auf drei weitere Jugendliche. Eine der Jugendlichen informierte eine der späteren Täterinnen telefonisch darüber, dass sich das Opfer im „Donauzentraum“ aufhalte, woraufhin die Täterin gemeinsam mit einer Freundin zum Treffpunkt kam. Dann kam es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung, im Zuge derer die Erstangeklagte das Mobiltelefon des Opfers an sich nahm, um diverse Nachrichten und Chatverläufe zu lesen. Als das Opfer das Mobiltelefon zurückforderte, gab die Angeklagte an, dass sie dazu an eine andere Örtlichkeit, einem Treppenaufgang an der Seite des Einkaufszentrums, gehen müsse.

Dort stießen zwei männliche Jugendliche zur Gruppe dazu. In weiterer Folge drängte die Gruppe das Opfer in eine Mauernische und umringten sie. Die Angeklagte kündigte an, dass das Opfer nunmehr „Watschen“ erhalten werde, und zwar für all das, was sie getan habe. In weiterer Folge versetzte die Angeklagte dem Opfer einige Schläge mit der flachen Hand. Danach schlug eine weitere Angeklagte mit wuchtigen Schlägen mit der flachen Hand und der Faust auf die linke Gesichtshälfte des Opfers. In weiterer Folge versetzte wiederum die Erstangeklagte dem Opfer wuchtige Schläge mit beiden Händen in beide Gesichtshälften; dabei schlug sie – teilweise nachdem sie sich offenbar vor Schmerzen die Hände rieb – jedenfalls auch mehrfach mit der geschlossenen Faust zu. Danach „leitete“ die Erstangeklagte sogar ein unmündiges Mädchen an, indem sie ihr vorzeigte, wie die Schläge zu führen sind, woraufhin auch diese zuschlug.

Der Zweitangeklagte versetzte dem Opfer in weiterer Folge wuchtige Schläge gegen beide Gesichtshälften, woraufhin das Opfer mehrfach Blut auf den Boden spuckte. Zuletzt schlug ein Angeklagter zumindest einmal heftig in das Gesicht des Opfers. Der Vorfall wurde mit dem Mobiltelefon der Erstangeklagten von einem ebenfalls am Tatort befindlichen Mädchen gefilmt, wobei auch diese das Opfer schlug. Insgesamt wurden dem Opfer bei der Tat mindestens 22 Schläge gegen Kopf und Gesicht versetzt.

Das Opfer erlitt durch diesen Vorfall folgende Verletzungen:

eine Schädelprellung, Prellungen und Blutunterlaufungen beider Gesichtshälften und Schleimhautverletzungen der Mundschleimhaut und einen zweifachen Bruch es Unterkiefers, mit einem zwischen viertem und fünftem Zahn gelegenen Bruchspalt des rechten Unterkieferkörpers und einem hinter dem linken Kieferwinkel gelegenen Bruchspalt im aufsteigenden Anteil des linken Unterkieferhalses, somit eine an sich schwere Körperverletzung, die aufgrund der erforderlichen operativen Versorgung zu einer 24 Tage überschreitenden Gesundheitsschädigung führten.

Tags: absichtlich schwere KörperverletzungBandenkriminalitätJugendbandeKriminalität
Previous Post

Heroin-Handel: Die Tendenz der Gerichte zu harter Bestrafung – dennoch adäquate Strafe

Next Post

Einstellung bei Stalking-Vorwurf

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl