• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

675 Cannabis-Pflanzen angebaut – Freispruch

by Mag. Andreas Strobl
24. März 2017
in Rechts-News, Strafrecht

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, in einer Wohnung 675 Stück Cannabis-Pflanzen im Rahmen einer „Indoor-Plantage“ gezogen zu haben, wobei Wärmelampen und Bewässerungsgeräte verwendet wurden.

Weiters war dem Angeklagten vorgeworfen worden, Strom illegal für seinen Gebrauch abgezweigt zu haben, in dem er zur Umgehung des Stromzählerkastens eine direkte Leitung zum öffentlichen Stromnetz legte.

Der Angeklagte war deswegen dafür verantwortlich gemacht worden, weil er der Mieter jener Wohnung war, in dem sich die Plantage befand.

„Aufgeflogen“ war die Plantage, da es zu einem Wasseraustritt kam, der die darunterliegende Wohnung geschädigt hatte. Deshalb verschafften sich Mitarbeiter des Hauseigentümers Zutritt zur Wohnung in der sich die Pflanzen befanden und entdeckten die Plantage.

Der Angeklagte wurde telefonisch kontaktiert und reagierte wie immer strikt anzuraten ist: Er rief sofort einen Strafverteidiger und bat ihn um Vertretung.

Zum Thema, warum es so wichtig ist, nach Entstehen eines Verdachtes sofort einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Verteidiger in Strafsachen beizuziehen, siehe bereits hier:

https://rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2015/wann-wird-ein-strafverfahren-eingestellt-wie-ratsam-ist-die-vertretung-durch-einen-strafverteidiger/

https://rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2015/sehr-mildes-urteil-bei-einbruchsdiebstahl-sinnhaftigkeit-einer-vertretung-durch-rechtsanwalt-und-verteidiger-in-strafsachen/

https://rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2017/diebstahl-einer-jacke-und-einer-handtasche-diversion/

Gemeinsam mit dem Strafverteidiger war der Angeklagte zum Tatort gefahren und hatte den Tatort inspiziert.

Bei der Vernehmung durch die Polizei im Beisein des Strafverteidigers wurde das Recht die Aussage zu verweigern wahrgenommen.

Im weiteren Verfahren und auch in der Hauptverhandlung wurden Schriftstücke und Schriftsätze vorgelegt, die die Unschuld des Angeklagten beweisen sollten.

Im Beweisverfahren vor Gericht konnten Zeugen die Angaben des Angeklagten in mehrerer Hinsicht bestätigen und auch bisher gemachte Aussagen konkretisieren bzw wurden diese zum Teil glaubhaft geändert. Darin zeigte sich einmal mehr wie wichtig das mündliche, unmittelbare Beweisverfahren vor Gericht unter Teilnahme sämtlicher Beteiligter und insb des über die Sache entscheidenden Richters ist.

Gerade bei der Vernehmung durch die Polizei kann die Fehlerquelle einer Aussage sehr hoch sein, zumal folgende Aspekte vorkommen, jedoch nie gewürdigt werden, wie das jedoch ein Gericht unter Teilnahme eines Strafverteidigers sehr wohl tun kann und muss: Die Zeugen kommen ungern zur Vernehmung, weil es ihnen unangenehm ist, „gegen“ oder „für“ jemanden auszusagen; die Zeugen haben es eilig, geben an, sich um ihr eigenes Leben kümmern zu müssen und keine Zeit und Lust für fremde Angelegenheiten zu haben; oftmals gibt es auch sprachliche und kommunikative Probleme, die dort nicht gewürdigt und auch nicht behoben werden; ein Ermittler wird einen Akt so schnell wie möglich erledigen wollen, und hat rein psychologisch keine „Gegenmeinung“ zur Verfügung; die Zeugen werden mit Informationen konfrontiert, die noch gar nicht von einer unabhängigen Stelle unter Abwägung aller Für und Wider überprüft wurden; die Zeugen können, auch aufgrund ihres Desinteresses, keine konkreten Angaben machen, weshalb die vernehmenden Beamten die Zeugen erst zum Kern der Ermittlung „hinführen“ müssen – dabei ergeben sich oft „Gedächtnisbrücken“ in denen sich Zeugen sich etwas „Zusammenfantasieren“ bloß um die Fragen beantworten zu können, da ihnen dies ermöglicht, die Vernehmung so schnell wie möglich verlassen zu können etc.

So wurden auch im konkreten Fall bei den Vernehmungen vor der Polizei Behauptungen aufgestellt, dass man mit dem Angeklagten telefoniert habe, dass man den Angeklagten im Haus und Tage nach der Tat beim Entrümpeln auf der gegenüberliegenden Straßenseite gesehen habe, dass der Angeklagte Whats-App-Nachrichten versendet hätte etc.

All das konnte in der Hauptverhandlung jedoch verifiziert und musste festgestellt werden, dass einer der Zeugen bei der Vernehmung vor der Polizei von einer anderen Person gesprochen hatte und den Angeklagten überhaupt noch nie gesehen hatte usw.

Daher konnte, ohne die juristischen Spitzfindigkeiten, ob überhaupt eine Substanz, die sich in der Suchtgift-Grenzmengenverordnung findet, bei den Cannabis-Pflanzen vorhanden war, bereits auf der Tatsachenebene geklärt werden, wodurch der Angeklagte freizusprechen war.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Tags: CannabisDelta-9-THCRechtsanwaltStrafverteidigerTHC
Previous Post

Einfuhr von Kokain – Freispruch

Next Post

Dreimal Körperverletzung, Nötigung, zweimal Verleumdung – Freispruch

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl