Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, jemanden durch einen Schlag ins Gesicht am Körper verletzt zu haben.
Was war geschehen: Drei jugendliche spielten im Hof eines Wohnbaus Fußball. Ein Nachbar kam nach Hause und fühlte sich offenbar gestört, da er sein Fenster öffnete und die Jugendlichen beschimpfte. Ein Jugendlicher erwiderte das „Gespräch“, da dies nicht der erste gleichartige Vorfall war. Daraufhin forderte der Nachbar den Jugendlichen auf, „hinauf“ also in seine Stiege zu kommen. Der Jugendliche kam dem nach.
Doch bereits im Stiegenhaus erwartete ihn der Nachbar mit einem Schuhlöffel in der Hand, den er bedrohlich erhob und den Anschein erweckte, dem Jugendlichen damit ins Gesicht zu schlagen, während er ihn mit der anderen Hand am Oberkörper ergriff und gegen eine Wand drängte.
Da der Nachbar deutlich älter, fast doppelt so schwer, alkoholisiert und aggressiv war, versuchte sich der Jugendliche in Panik loszureißen, wobei er den Angreifer im Gesicht verletzte.
Die herbeigerufene Polizei fand den Nachbarn in einem stark alkoholisierten Zustand vor.
Seitens des Jugendlichen bzw des Obsorgeberechtigten wurden die richtigen Schritte, die stets zu empfehlen sind, gesetzt: Einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Verteidiger in Strafsachen zu konsultieren. dadurch soll gewährleistet sein, dass sämtliche Rechte des Beschuldigten umfassend gewahrt werden. Dies stellt sich, insb im Nachhinein, immer als zielführend heraus.
Der Jugendliche wurde bereits zur Vernehmung zur Polizei begleitet.
In der Hauptverhandlung wurden der angeklagte Nachbar, der angeklagte Jugendliche und zwei Zeugen vernommen. Bereits bei der Vernehmung des Nachbarn taten sich erhebliche Widersprüche auf und dessen Schilderung der Geschehnisse war nicht schlüssig und lebensnah.
Der Jugendliche hingegen gab ein nachvollziehbares, schlüssiges Geschehen wider.
Das Gleich galt für die beiden vernommenen Zeugen.
Daher wurde der Jugendliche freigesprochen. der Nachbar wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt.