• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

Crystal Meth oder Pico – Suchtmittelgesetz

Was Sie zur Strafbarkeit von Pico ()Piko), Crystal Meth oder methylamphetamin wissen sollten,

by Mag. Andreas Strobl
13. November 2022
in Rechts-News, Strafrecht

Crystal Meth oder Pico – Suchtmittelgesetz

Crystal Meth ist eine künstlich hergestellte Aufputschdroge. Sie kann einfach produziert werden und ist daher billiger als die meisten anderen illegalen Drogen. Die Schmuggelrouten sind kurz; Anleitungen für die Produktion gibt es im Internet. Die offizielle Bezeichnung lautet „N-Methylamphetamin“, umgangssprachlich   wird   die Aufputschdroge   meist   als „Crystal Meth“, „Meth“ oder „Crystal“ bezeichnet. In Tschechien wird die Droge auch „Pico“, „Petschko“ oder „Pervitin“ genannt, in Südostasien meist „Shabu“ oder „Yaba“ und in den USA „Crystal“, „Ice“ oder „Crank“. Weitere Namen im deutschen Sprachraum sind unter anderem „Hitlers Droge“ oder „Thai Pillen“.

Am 21. September 2016 tritt die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1443 der Kommission, mit der Chlorephedrin und Chlorpseudoephedrin als zusätzliche Drogenausgangsstoffe der Kategorie 1 in die Liste der erfassten Stoffe der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 aufgenommen werden, in Kraft.

Diese Änderung erfolgte, weil sich Chlorephedrin und Chlorpseudoephedrin mit hohem Ertrag unmittelbar in Methamphetamin (Crystal Meth) umwandeln lassen und deshalb mit einem hohen Abzweigungsrisiko behaftet sind. In der Union wurde Chlorephedrin und Chlorpseudoephedrin seit 2013 mehrfach als Ausgangsstoffe für die unerlaubte Herstellung von Methamphetamin verwendet. Überdies wurden mehrere Fälle bekannt, in denen diese Stoffe außerhalb der Union für die Herstellung von Methamphetamin verwendet wurden.

Die Grenzmenge des Methamphetamin beträgt nach der Suchtgift-Grenzmengenverordnung 10 Gramm.

Der Reinheitsgrad, der auch von den Gerichten regelmäßig angewendet wird, wenn es keine Gutachten zur Reinheit zu den sichergestellten Suchtgiften gibt, wird mit 10 bis 20% der Substanzen angenommen.

Aufgrund der Grenzmenge und der durchschnittlich angetroffenen Reinheit kommt es beim dealen mit Methamphetamin relativ schnell zur Überschreitung einer mehrfachen grenzmenge die dann in Strafrahmen bis zu fünf, zehn oder gar fünfzehn Jahren resultiert.

 

Tags: CrankCrystal MethIcePervitinPiko
Previous Post

Bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe – nach zwei Drittel der Strafzeit beschlossen

Next Post

Ein Urteil zu Crystal Meth oder auch Piko genannt

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl