Crystal Meth oder Pico – Suchtmittelgesetz
Crystal Meth ist eine künstlich hergestellte Aufputschdroge. Sie kann einfach produziert werden und ist daher billiger als die meisten anderen illegalen Drogen. Die Schmuggelrouten sind kurz; Anleitungen für die Produktion gibt es im Internet. Die offizielle Bezeichnung lautet „N-Methylamphetamin“, umgangssprachlich wird die Aufputschdroge meist als „Crystal Meth“, „Meth“ oder „Crystal“ bezeichnet. In Tschechien wird die Droge auch „Pico“, „Petschko“ oder „Pervitin“ genannt, in Südostasien meist „Shabu“ oder „Yaba“ und in den USA „Crystal“, „Ice“ oder „Crank“. Weitere Namen im deutschen Sprachraum sind unter anderem „Hitlers Droge“ oder „Thai Pillen“.
Am 21. September 2016 tritt die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1443 der Kommission, mit der Chlorephedrin und Chlorpseudoephedrin als zusätzliche Drogenausgangsstoffe der Kategorie 1 in die Liste der erfassten Stoffe der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 aufgenommen werden, in Kraft.
Diese Änderung erfolgte, weil sich Chlorephedrin und Chlorpseudoephedrin mit hohem Ertrag unmittelbar in Methamphetamin (Crystal Meth) umwandeln lassen und deshalb mit einem hohen Abzweigungsrisiko behaftet sind. In der Union wurde Chlorephedrin und Chlorpseudoephedrin seit 2013 mehrfach als Ausgangsstoffe für die unerlaubte Herstellung von Methamphetamin verwendet. Überdies wurden mehrere Fälle bekannt, in denen diese Stoffe außerhalb der Union für die Herstellung von Methamphetamin verwendet wurden.
Die Grenzmenge des Methamphetamin beträgt nach der Suchtgift-Grenzmengenverordnung 10 Gramm.
Der Reinheitsgrad, der auch von den Gerichten regelmäßig angewendet wird, wenn es keine Gutachten zur Reinheit zu den sichergestellten Suchtgiften gibt, wird mit 10 bis 20% der Substanzen angenommen.
Aufgrund der Grenzmenge und der durchschnittlich angetroffenen Reinheit kommt es beim dealen mit Methamphetamin relativ schnell zur Überschreitung einer mehrfachen grenzmenge die dann in Strafrahmen bis zu fünf, zehn oder gar fünfzehn Jahren resultiert.