• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
Mag. Andreas Strobl
Startseite Rechts-News

Mildes Urteil und Freisprüche bei vier Körperverletzungen, Diebstahl, Urkundenunterdrückung und Unterdrückung eines unbaren Zahlungsmittels.

von Mag. Andreas Strobl
am 5. Juli 2017
in Rechts-News, Strafrecht

Der Angeklagte war viermal einschlägig wegen Körperverletzungen vorbestraft. Weiters hatte er sämtliche Straftaten innerhalb kurzer Zeit nach dessen Vorverurteilungen begangen, so dass gemäß § 39 StGB wegen raschen Rückfalls die Strafobergrenze um 50% überschritten werden hätte können. Dem Angeklagten drohten daher bis zu 18 Monate Freiheitsstrafe.

Im aktuellen Fall war dem Angeklagten vorgeworfen wurden zu verschiedenen Zeitpunkten vier Personen am Körper verletzt zu haben, indem er ihnen Kratzer am Oberarm, eine Schnittverletzung am Ohr, eine Abschürfung neben dem Auge, eine klaffende Wunde an der Oberlippe, eine Nasenprellung und mehrere Abschürfungen im Gesicht zufügte.

Dazu soll er eine Geldbörse und Schmuck an sich genommen haben, weiters Sparbücher, einen Führerschein und eine Sozialversicherungskarte, eine Bankomatkarte und einen Zulassungsschein und deren Herausgabe verweigert haben.

In der Hauptverhandlung stellte sich die Wegnahme anders dar als ein Diebstahl. Der Bereicherungsvorsatz fehlte.

Hinsichtlich der multiplen Körperverletzungen war ein Bild des Angeklagten erkennbar, dass sich bereits aus seinen Vorstrafen zeigte. Das Gericht konnte jedoch davon überzeugt werden, dass der Angeklagte das von ihm begangene Unrecht längst erkannt und auch entsprechende Maßnahmen gesetzt hatte. Weiters zeigte sich der Angeklagte generell einsichtig.

Der Angeklagte wurde von einer Körperverletzung und vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen und zu drei Körperverletzungen und der Urkundenunterdrückung schuldig gesprochen und erhielt dafür eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten.

 

Tags: FreispruchKörperverletzungmildes UrteilStrafverteidiger
Vorheriger Beitrag

Verkehrsunfall mit beinahe tödlichem Ausgang – Diversion

Nächster Beitrag

Aufenthaltsverbot – Verfahren eingestellt

Mag. Andreas Strobl

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Sozialbetrug – Freispruch
  • Korruption, Betrug und Untreue
  • Strafrecht im Bauwesen oder Baustrafrecht
  • Hitlergruß – Freispruch
  • Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Telefon:  01 907 69 93 210
Mobil:  0699 12 40 44 00
Email:  office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Sozialbetrug – Freispruch
  • Korruption, Betrug und Untreue
  • Strafrecht im Bauwesen oder Baustrafrecht
  • Hitlergruß – Freispruch
  • Aufenthaltstitel trotz Aufenthaltsehe

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse ansehen
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um Ihr Nutzungserlebnis zu optimieren. Cookies akzeptierenInformationen zum Datenschutz
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN