Das Recht, sich in Österreich aufzuhalten, hätte für die Betroffene enden sollen.
Vor einigen Jahren war sie nach Österreich zu Besuch gekommen, lernte einen Mann kennen und heiratete diesen. Über die Jahre verschlechterte sich die Ehe, es kam sogar zu Gewalttätigkeiten, so dass die betroffene auch ein Frauenhaus aufsuchte und um Schutz bat. Die Ehe war so tief zerrüttet, dass die betroffene aus der ehelichen Wohnung auszog und sich eine eigene Wohnung nahm.
Als sie dann ihren Aufenthaltstitel verlängern wollte, teilte ihr die Behörde mit, dass sie nicht mehr in aufrechter Lebensgemeinschaft leben würde und daher keinen weiteren Aufenthaltstitel mehr bekomme. Gleichzeitig leitete die Behörde den Fall an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) weiter, damit dieses aufenthaltsbeendende Maßnahmen überprüfen könne.
Nach einem langen Verfahren hat das BFA das Verfahren nun eingestellt – es wird daher kein Aufenthaltsverbot für die Betroffene geben.
In diesem Verfahren wurde umfassendes vorbringen erstattet, das sich im Wesentlichen an die Voraussetzungen gehalten hat, die im Artikel zu folgendem Link beschrieben sind: https://rechtsanwalt-strobl.at/rechts-blog/2013/scheidung-drittstaatsangehoerigen-verlust-aufenthaltstitel/