• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

Freispruch – Körperverletzung und Zuspruch von Schmerzengeld

by Mag. Andreas Strobl
9. August 2017
in Rechts-News, Strafrecht

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen einen Kontrahenten bei einem Streit um einen Parkplatz durch Faustschläge verletzt zu haben.

Umgekehrt wurde dem ebenfalls angeklagten Kontrahenten vorgeworfen, den Angeklagten am Körper verletzt zu haben.

In einem äußerst spannenden Prozess vor einem Bezirksgericht stellte sich folgender Sachverhalt heraus: Der Angeklagte fuhr mit seinem Auto auf den Parkplatz eines Supermarktes um einen Parkplatz zu suchen. Dort befand sich ebenfalls jemand, der hier als Kontrahent bezeichnete, um das Gleiche zu tun. Als ein Parkplatz frei wurde, fuhren beide zu diesem. Dabei kam es fast zu einer Kollision der Fahrzeuge. Aus kam zu diversen Gesten. Daraufhin stieg der Kontrahent aus und kam zum geöffneten Fenster des Angeklagten. Dieser stieg vorsorglich aus seinem Auto aus. Der Kontrahent begann sofort auf den Angeklagten einzuschlagen, der die Angriffe jedoch abwehren und mit einem Konter den Kontrahenten verletzen konnte.

Daraufhin nahm der Kontrahent eine Holzlatte aus dem Kofferraum seines Autos und begann eine weitere Attacke, die jedoch ohne Erfolg blieb.

Im Beweisverfahren konnte herausgearbeitet werden, dass der Angeklagte in Notwehr agieren musste – auch obwohl er laut zeugen mehrmals auf den Kontrahenten einschlug.

Zu diesem Thema wurde auf gängige Judikatur des Obersten Gerichtshofes verwiesen, aus dem hervorgeht, dass auch mehrere Faustschläge als Notwehr gerechtfertigt sein können, wenn dies erforderlich ist um eine Angriff abzuwehren.

Der Kontrahent hingegen wurde wegen Körperverletzung, der Angeklagte hatte Abschürfungen erlitten, verurteilt und muss dem Angeklagten Schmerzengeld bezahlen.

 

Tags: AnwaltBezirksgerichtHauptverhandlungKörperverletzungStrafverteidiger
Previous Post

Sexualstrafrecht – Irrtümer und Begriffserklärungen zum Alter

Next Post

Freispruch – Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl