• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

Freispruch – Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses

by Mag. Andreas Strobl
11. August 2017
in Rechts-News, Strafrecht

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, einem 7-jährigen Kind in die Pyjamahose gegriffen, mit der Hand dessen Penis berührt und dann seine Hand wieder herausgezogen zu haben.

Strafrahmen: sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Im Beweisverfahren wurden, neben dem Kind, dessen Mutter und zwei weitere Zeugen vernommen.

Zusammengefasst war das Kind zwar glaubwürdig, jedoch stellte das Kind den Vorfall selbst nicht gerade so dar, als könnte man daraus eine sexuelle Handlung des Angeklagten ableiten. Das Kind sagte zB, der Angeklagte wäre im Halbschlaf gewesen und das Kind hätte sich mit dem Rücken auf den Bauch und mit seinen Beinen zwischen die Beine des Angeklagten gelegt. Die Handlung des Angeklagten soll cirka fünf Sekunden gedauert haben.

Die Mutter des Kindes hingegen war nicht glaubwürdig: Weder das Datum des Vorfalls noch der Zeitpunkt zu dem ihr der Vorfall erzählt worden wäre noch die Bezeichnung des männlichen Genitals durch das Kind wurden von ihr richtig wiedergegeben. Ihre Begründung war fadenscheinig, in dem sie sich auf den Faktor Zeit, den sieben Monate zurückliegenden Vorfall und die monatelang zurückliegende Vernehmung vor der Polizei ausredete. Die Krönung war, als sie dem Gericht glaubhaft zu machen versuchte, es hätte zwischen ihr und den Mitarbeitern jener Kinderbetreuungsstelle, die die Opfer von sexuellem Missbrauch betreut, keine Gespräche und keine Vorbereitung auf die Hauptverhandlung gegeben.

Selbst das Gericht hatte ihr gegenüber angemerkt, dass die Schilderungen der Tat durch sie und das Kind vor Gericht gleich gewesen wären, während diese Schilderungen vor der Polizei noch ganz anders gewesen waren.

Letztlich kamen noch Zeugen zu Wort, die gewissermaßen für den Angeklagten bürgen konnten, dass dieser keine solche Tat bewusst machen würde.

Daher konnte der Angeklagte mangels Vorsatzes freigesprochen werden.

Tags: AnwaltAutoritätsverhältnisMissbrauchSexualdelikt
Previous Post

Freispruch – Körperverletzung und Zuspruch von Schmerzengeld

Next Post

Schwere gewerbsmäßige Diebstähle im Rahmen einer kriminellen Vereinigung – Freispruch, Schuldspruch und Schuldspruch zu Hehlerei

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl