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Startseite Rechts-News

Freispruch – Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses

von Mag. Andreas Strobl
am 11. August 2017
in Rechts-News, Strafrecht

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, einem 7-jährigen Kind in die Pyjamahose gegriffen, mit der Hand dessen Penis berührt und dann seine Hand wieder herausgezogen zu haben.

Strafrahmen: sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Im Beweisverfahren wurden, neben dem Kind, dessen Mutter und zwei weitere Zeugen vernommen.

Zusammengefasst war das Kind zwar glaubwürdig, jedoch stellte das Kind den Vorfall selbst nicht gerade so dar, als könnte man daraus eine sexuelle Handlung des Angeklagten ableiten. Das Kind sagte zB, der Angeklagte wäre im Halbschlaf gewesen und das Kind hätte sich mit dem Rücken auf den Bauch und mit seinen Beinen zwischen die Beine des Angeklagten gelegt. Die Handlung des Angeklagten soll cirka fünf Sekunden gedauert haben.

Die Mutter des Kindes hingegen war nicht glaubwürdig: Weder das Datum des Vorfalls noch der Zeitpunkt zu dem ihr der Vorfall erzählt worden wäre noch die Bezeichnung des männlichen Genitals durch das Kind wurden von ihr richtig wiedergegeben. Ihre Begründung war fadenscheinig, in dem sie sich auf den Faktor Zeit, den sieben Monate zurückliegenden Vorfall und die monatelang zurückliegende Vernehmung vor der Polizei ausredete. Die Krönung war, als sie dem Gericht glaubhaft zu machen versuchte, es hätte zwischen ihr und den Mitarbeitern jener Kinderbetreuungsstelle, die die Opfer von sexuellem Missbrauch betreut, keine Gespräche und keine Vorbereitung auf die Hauptverhandlung gegeben.

Selbst das Gericht hatte ihr gegenüber angemerkt, dass die Schilderungen der Tat durch sie und das Kind vor Gericht gleich gewesen wären, während diese Schilderungen vor der Polizei noch ganz anders gewesen waren.

Letztlich kamen noch Zeugen zu Wort, die gewissermaßen für den Angeklagten bürgen konnten, dass dieser keine solche Tat bewusst machen würde.

Daher konnte der Angeklagte mangels Vorsatzes freigesprochen werden.

Tags: AnwaltAutoritätsverhältnisMissbrauchSexualdelikt
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