Der Angeklagte hatte in einem Hotel randaliert und dabei Sessel, Tische, Blumenvasen, Flaschen, Jalousien, eine Terrassenschiebetüre und Aschenbecher zerstört sowie durch die Wucht der herumgeschleuderten Gegenstände Böden und Wände beschädigt.
Ein Schaden in der Höhe von 4.500 Euro war entstanden. Der Angeklagte wurde kurzzeitig festgenommen.
Der Angeklagte wies jedoch vier Vorstrafen auf, davon waren zwei einschlägig. Dazu kamen insgesamt 18 Vermerke der Justiz wegen gerichtlich strafbarer Handlungen.
Realistisch war, insbesondere weil der Angeklagte zuletzt erst vor knapp zwei Jahren unbedingt verurteilt wurde, wobei ihm jedoch eine Therapie statt Strafvollzug gewährt wurde, dass der Angeklagte dieses Mal eine Haftstrafe verbüßen hätte müssen.
Der Angeklagte, damals noch Beschuldigter, machte das einzig richtige und wandte sich umgehend an seinen Strafverteidiger – noch bevor er im Zuge einer Vernehmung vor der Polizei aussagte.
Aufgrund dieses Vorgehens und sonstiger richtiger Maßnahmen und umfassenden, reumütigen Geständnisses sowie einer positiven Zukunftsprognose konnte über den Angeklagten eine zur Gänze bedingte Strafe verhängt werden. Auch das Ausmaß von drei Monaten ist in Anbetracht der Vorstrafen mild.