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Anwaltliche Beratung auch zu den Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen 2017/2018

von Mag. Andreas Strobl
am 17. Dezember 2017
in Familienrecht, Fremdenrecht, Gewerberecht, Rechts-News, Strafrecht, Unternehmensrecht, Verkehrsunfälle, Verwaltungsstrafrecht, Zivilrecht

Zwischen Weihnachten und Neujahr und bis zum Feiertag der Heiligen drei Könige am 06.01.2018 ist meine Kanzlei an den Nicht-Feiertagen geöffnet. Es wird jedoch ersucht, Termine telefonisch zu vereinbaren.

An den Feiertagen bin ich, in Notfällen, unter der Telefonnummer 0699 12 40 44 00 erreichbar.

Ich wünsche frohe und erholsame Feiertage und alles Gute für das Jahr 2018.

Mag. Andreas Strobl

Tags: anwaltliche BeratungHauptverhandlungRechtsanwaltStrafverteidigerVernehmung
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Verteidiger in Strafsachen
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