• English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Mag. Andreas Strobl
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
No Result
View All Result
Mag. Andreas Strobl
Home Rechts-News

Vom Mordversuch zur schweren Körperverletzung – der Verlauf eines Ermittlungsverfahrens

by Mag. Andreas Strobl
9. September 2018
in Rechts-News, Strafrecht

Dazu gab es unmittelbar nach der Tat den ersten Medienbericht:

https://www.krone.at/1715585

Angeklagt wurde Folgendes:

Der Angeklagte hatte das Opfer auf eine Weise, mit der Lebensgefahr verbunden ist, schwer am Körper zu verletzen versucht, indem er es zu Boden drückte und so lange würgte, bis es reglos liegenblieb, wobei er nur deshalb von ihm abließ, weil es aufhörte sich zu wehren und sich bewusstlos stellte.

Der Angeklagte habe hiedurch das Verbrechen der schweren Körperverletzung begangen und wird mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen sein.

Vom ursprünglichen Vorwurf, Mordversuch, blieb aufgrund einiger eingeholter Sachverständigen-Gutachten und auch korrigierter Aussagen des Opfers bloß der Vorwurf der schweren Körperverletzung.

Der Angeklagte, der ja unmittelbar nach der Tat in Untersuchungshaft genommen wurde, wurde aus dieser entlassen und kam auf „freiem Fuß“ zur Hauptverhandlung.

In der Hauptverhandlung präsentierte sich der Vorfall aufgrund der Aussagen des Angeklagten und des Opfers, die inzwischen wieder miteinander liiert sind, deutlich anders als unmittelbar nach der Tat bei den Vernehmungen durch die Polizei:

Nach einem exzessiven Alkoholkonsum beider Kontrahenten während des ganzen Tages kam es zu einem heftigen Streit, der in einem Herumgefuchtel der Hände des Opfers gipfelte. Der Angeklagte habe versucht, die Hände zu ergreifen um dies zu unterbinden, wodurch beide zu Sturz kamen und der Angeklagte versuchte, das Opfer am Boden zu fixieren. Dabei ergriff er den Hals des Opfers, wodurch dieses kaum mehr atmen konnte und daher jeglichen körperlichen Einsatz aufgab. Der Angeklagte ließ danach vom Opfer ab.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten daher zu 18 Monaten Freiheitsstrafe – zur Gänze bedingt.

Dazu gab es unmittelbar nach der Tat den ersten Medienbericht:

https://www.krone.at/1715585

Angeklagt wurde Folgendes:

Der Angeklagte hatte das Opfer auf eine Weise, mit der Lebensgefahr verbunden ist, schwer am Körper zu verletzen versucht, indem er es zu Boden drückte und so lange würgte, bis es reglos liegenblieb, wobei er nur deshalb von ihm abließ, weil es aufhörte sich zu wehren und sich bewusstlos stellte.

Der Angeklagte habe hiedurch das Verbrechen der schweren Körperverletzung begangen und wird mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen sein.

Vom ursprünglichen Vorwurf, Mordversuch, blieb aufgrund einiger eingeholter Sachverständigen-Gutachten und auch korrigierter Aussagen des Opfers bloß der Vorwurf der schweren Körperverletzung.

Der Angeklagte, der ja unmittelbar nach der Tat in Untersuchungshaft genommen wurde, wurde aus dieser entlassen und kam auf „freiem Fuß“ zur Hauptverhandlung.

In der Hauptverhandlung präsentierte sich der Vorfall aufgrund der Aussagen des Angeklagten und des Opfers, die inzwischen wieder miteinander liiert sind, deutlich anders als unmittelbar nach der Tat bei den Vernehmungen durch die Polizei:

Nach einem exzessiven Alkoholkonsum beider Kontrahenten während des ganzen Tages kam es zu einem heftigen Streit, der in einem Herumgefuchtel der Hände des Opfers gipfelte. Der Angeklagte habe versucht, die Hände zu ergreifen um dies zu unterbinden, wodurch beide zu Sturz kamen und der Angeklagte versuchte, das Opfer am Boden zu fixieren. Dabei ergriff er den Hals des Opfers, wodurch dieses kaum mehr atmen konnte und daher jeglichen körperlichen Einsatz aufgab. Der Angeklagte ließ danach vom Opfer ab.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten daher zu 18 Monaten Freiheitsstrafe – zur Gänze bedingt.

Dazu gab es unmittelbar nach der Tat den ersten Medienbericht:

https://www.krone.at/1715585

Angeklagt wurde Folgendes:

Der Angeklagte hatte das Opfer auf eine Weise, mit der Lebensgefahr verbunden ist, schwer am Körper zu verletzen versucht, indem er es zu Boden drückte und so lange würgte, bis es reglos liegenblieb, wobei er nur deshalb von ihm abließ, weil es aufhörte sich zu wehren und sich bewusstlos stellte.

Der Angeklagte habe hiedurch das Verbrechen der schweren Körperverletzung begangen und wird mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen sein.

Vom ursprünglichen Vorwurf, Mordversuch, blieb aufgrund einiger eingeholter Sachverständigen-Gutachten und auch korrigierter Aussagen des Opfers bloß der Vorwurf der schweren Körperverletzung.

Der Angeklagte, der ja unmittelbar nach der Tat in Untersuchungshaft genommen wurde, wurde aus dieser entlassen und kam auf „freiem Fuß“ zur Hauptverhandlung.

In der Hauptverhandlung präsentierte sich der Vorfall aufgrund der Aussagen des Angeklagten und des Opfers, die inzwischen wieder miteinander liiert sind, deutlich anders als unmittelbar nach der Tat bei den Vernehmungen durch die Polizei:

Nach einem exzessiven Alkoholkonsum beider Kontrahenten während des ganzen Tages kam es zu einem heftigen Streit, der in einem Herumgefuchtel der Hände des Opfers gipfelte. Der Angeklagte habe versucht, die Hände zu ergreifen um dies zu unterbinden, wodurch beide zu Sturz kamen und der Angeklagte versuchte, das Opfer am Boden zu fixieren. Dabei ergriff er den Hals des Opfers, wodurch dieses kaum mehr atmen konnte und daher jeglichen körperlichen Einsatz aufgab. Der Angeklagte ließ danach vom Opfer ab.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten daher zu 18 Monaten Freiheitsstrafe – zur Gänze bedingt.

https://www.facebook.com/495836803839388/photos/a.505569679532767/1788427177913671/?type=3&theater

Tags: ErmittlungsverfahrenMordversuchSachverständigen-GutachtenSchwere Körperverletzung
Previous Post

4.500 Gramm Cannabis – Urteil durch OGH gehoben

Next Post

Unerlaubter Umgang mit Suchtgiften in der Öffentlichkeit

Mag. Andreas Strobl

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

 

Aktuelle Beiträge

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Kategorien

  • Allgemein
  • Familienrecht
  • Fremdenrecht
  • Gewerberecht
  • Rechts-News
  • Strafrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Waffenrecht
  • Zivilrecht
© Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl Bauwesen Strafrecht Baustrafrecht

Mag. Andreas Strobl

Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen

Mariahilfer Straße 89a/34, 1060 Wien
Mobil:  0699 12 40 44 00
Telefon:  01 388 77 88 55
Email: office@rechtsanwalt-strobl.at

Aktuelle Rechts-News

  • Strafrecht Anwalt Wien II
  • Strafrecht Anwalt Wien
  • Raub und viele Vorstrafen – Homeinvasion
  • Verlässlichkeit im Waffenrecht
  • Messerangriff mit Schwerverletzten – Notwehr

Fachgebiete

  • Strafrecht
  • Fremdenrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht

Info & Kontakt

  • Zur Person
  • Rechts-News
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • English
  • Pусский
  • Hrvatski
  • Cрпски
  • Bosanski
  • Roman
  • Türkçe
  • Cookie-Richtlinie (EU)

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl

Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Kanzlei
  • Fachgebiete
    • Strafrecht
    • Fremdenrecht
    • Familienrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verwaltungsstrafrecht
    • Zivilrecht
    • Schadenersatzrecht
  • Zur Person
  • News
  • Netzwerk
  • Honorar
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

© 2019 Rechtsanwalt Mag. Andreas Strobl