Dazu gab es unmittelbar nach der Tat den ersten Medienbericht:
Angeklagt wurde Folgendes:
Der Angeklagte hatte das Opfer auf eine Weise, mit der Lebensgefahr verbunden ist, schwer am Körper zu verletzen versucht, indem er es zu Boden drückte und so lange würgte, bis es reglos liegenblieb, wobei er nur deshalb von ihm abließ, weil es aufhörte sich zu wehren und sich bewusstlos stellte.
Der Angeklagte habe hiedurch das Verbrechen der schweren Körperverletzung begangen und wird mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen sein.
Vom ursprünglichen Vorwurf, Mordversuch, blieb aufgrund einiger eingeholter Sachverständigen-Gutachten und auch korrigierter Aussagen des Opfers bloß der Vorwurf der schweren Körperverletzung.
Der Angeklagte, der ja unmittelbar nach der Tat in Untersuchungshaft genommen wurde, wurde aus dieser entlassen und kam auf „freiem Fuß“ zur Hauptverhandlung.
In der Hauptverhandlung präsentierte sich der Vorfall aufgrund der Aussagen des Angeklagten und des Opfers, die inzwischen wieder miteinander liiert sind, deutlich anders als unmittelbar nach der Tat bei den Vernehmungen durch die Polizei:
Nach einem exzessiven Alkoholkonsum beider Kontrahenten während des ganzen Tages kam es zu einem heftigen Streit, der in einem Herumgefuchtel der Hände des Opfers gipfelte. Der Angeklagte habe versucht, die Hände zu ergreifen um dies zu unterbinden, wodurch beide zu Sturz kamen und der Angeklagte versuchte, das Opfer am Boden zu fixieren. Dabei ergriff er den Hals des Opfers, wodurch dieses kaum mehr atmen konnte und daher jeglichen körperlichen Einsatz aufgab. Der Angeklagte ließ danach vom Opfer ab.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten daher zu 18 Monaten Freiheitsstrafe – zur Gänze bedingt.
Dazu gab es unmittelbar nach der Tat den ersten Medienbericht:
Angeklagt wurde Folgendes:
Der Angeklagte hatte das Opfer auf eine Weise, mit der Lebensgefahr verbunden ist, schwer am Körper zu verletzen versucht, indem er es zu Boden drückte und so lange würgte, bis es reglos liegenblieb, wobei er nur deshalb von ihm abließ, weil es aufhörte sich zu wehren und sich bewusstlos stellte.
Der Angeklagte habe hiedurch das Verbrechen der schweren Körperverletzung begangen und wird mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen sein.
Vom ursprünglichen Vorwurf, Mordversuch, blieb aufgrund einiger eingeholter Sachverständigen-Gutachten und auch korrigierter Aussagen des Opfers bloß der Vorwurf der schweren Körperverletzung.
Der Angeklagte, der ja unmittelbar nach der Tat in Untersuchungshaft genommen wurde, wurde aus dieser entlassen und kam auf „freiem Fuß“ zur Hauptverhandlung.
In der Hauptverhandlung präsentierte sich der Vorfall aufgrund der Aussagen des Angeklagten und des Opfers, die inzwischen wieder miteinander liiert sind, deutlich anders als unmittelbar nach der Tat bei den Vernehmungen durch die Polizei:
Nach einem exzessiven Alkoholkonsum beider Kontrahenten während des ganzen Tages kam es zu einem heftigen Streit, der in einem Herumgefuchtel der Hände des Opfers gipfelte. Der Angeklagte habe versucht, die Hände zu ergreifen um dies zu unterbinden, wodurch beide zu Sturz kamen und der Angeklagte versuchte, das Opfer am Boden zu fixieren. Dabei ergriff er den Hals des Opfers, wodurch dieses kaum mehr atmen konnte und daher jeglichen körperlichen Einsatz aufgab. Der Angeklagte ließ danach vom Opfer ab.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten daher zu 18 Monaten Freiheitsstrafe – zur Gänze bedingt.
Dazu gab es unmittelbar nach der Tat den ersten Medienbericht:
Angeklagt wurde Folgendes:
Der Angeklagte hatte das Opfer auf eine Weise, mit der Lebensgefahr verbunden ist, schwer am Körper zu verletzen versucht, indem er es zu Boden drückte und so lange würgte, bis es reglos liegenblieb, wobei er nur deshalb von ihm abließ, weil es aufhörte sich zu wehren und sich bewusstlos stellte.
Der Angeklagte habe hiedurch das Verbrechen der schweren Körperverletzung begangen und wird mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen sein.
Vom ursprünglichen Vorwurf, Mordversuch, blieb aufgrund einiger eingeholter Sachverständigen-Gutachten und auch korrigierter Aussagen des Opfers bloß der Vorwurf der schweren Körperverletzung.
Der Angeklagte, der ja unmittelbar nach der Tat in Untersuchungshaft genommen wurde, wurde aus dieser entlassen und kam auf „freiem Fuß“ zur Hauptverhandlung.
In der Hauptverhandlung präsentierte sich der Vorfall aufgrund der Aussagen des Angeklagten und des Opfers, die inzwischen wieder miteinander liiert sind, deutlich anders als unmittelbar nach der Tat bei den Vernehmungen durch die Polizei:
Nach einem exzessiven Alkoholkonsum beider Kontrahenten während des ganzen Tages kam es zu einem heftigen Streit, der in einem Herumgefuchtel der Hände des Opfers gipfelte. Der Angeklagte habe versucht, die Hände zu ergreifen um dies zu unterbinden, wodurch beide zu Sturz kamen und der Angeklagte versuchte, das Opfer am Boden zu fixieren. Dabei ergriff er den Hals des Opfers, wodurch dieses kaum mehr atmen konnte und daher jeglichen körperlichen Einsatz aufgab. Der Angeklagte ließ danach vom Opfer ab.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten daher zu 18 Monaten Freiheitsstrafe – zur Gänze bedingt.
https://www.facebook.com/495836803839388/photos/a.505569679532767/1788427177913671/?type=3&theater