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„Teppich-Mafia“ – schwerer gewerbsmäßiger Betrug

von Mag. Andreas Strobl
am 6. Oktober 2018
in Rechts-News, Strafrecht

Den Angeklagten war vorgeworfen worden, sie hätten im bewussten und gewollten Zusammenwirken von Person Darlehen erschlichen, unter dem Vorwand ihnen zur Sicherheit wertvolle orient-teppiche bereit zu halten bzw sogar zu übergeben, jedoch nie daran gedacht, jemals das geliehene Geld zurückzuzahlen.

So war einem „Kunden“ ein Schaden von 166.000 Euro entstanden, indem er immer wieder Darlehen gewährt und Teppiche entgegengenommen hatte, im Glauben, er würde sein Geld wiedererhalten.

In einem zweiten Fall war einer Person ein Teppich im Wert von cirka 3.000 Euro als Teppich im Wert von cirka 15.000 Euro angepriesen worden – samt, handgeschriebenem, Zertifikat. Der Käufer ließ sich über den Wert täuschen und bezahlte. Erst durch weitere Versuche, wieder solche Geschäfte abzuschließen, zu denen sich der Käufer beinahe schon genötigt fühlte, wurde die Polizei hinzugezogen und nahm die beiden Täter fest.

Die Identitätsfeststellungen waren entlarvend: Der eine Täter war 10 Mal der andere 13 Mal einschlägig vorbestraft.

Nun wurde dem 10 Mal Vorbestraften der Prozess gemacht. In einem umfassenden Beweisverfahren wurde versucht, darzulegen, dass die Absicht, dem Geschädigten das von ihm verborgte Geld doch zurückzuzahlen – die Teppiche also bloß zur Sicherheit gedient hätten. Der Geschädigte fühlte sich jedoch betrogen, da ab einem bestimmten Zeitpunkt der Angeklagte nicht mehr erreichbar war und auch die Teppiche nicht mehr bei ihm waren, da schon seine ganze Wohnung damit überfüllt war und er sie zum Auslagern wieder zurückgegeben hatte. Er hatte also weder die Teppiche noch das Geld.

Letztlich war der Schöffensenat insgesamt zum Schluss gekommen, dass der Angeklagte zu beiden Fakten schuldig ist. Die vielen Vorstrafen hatten hier sicher eine Wirkung.

Da der Angeklagte schnell rückfällig wurde, wäre es möglich gewesen, die Strafobergrenze im Rahmen der Strafbefugnis um 50 Prozent zu erhöhen. Dem Angeklagten hatten daher statt bis zu fünf bis zu siebeneinhalb Jahre Haft gedroht.

Letztlich konnte doch noch durch vernünftiges Verhalten und Argumentieren ein mildes Urteil erzielt werden und wurden über den Angeklagten dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe verhängt.

Tags: BetrugIdentitätsfeststellungrascher RückfallStrafregister
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